Artikel 1 – Allgemeine Bedingungen
§ I) Der Eid: Jeder, der dem Orden als Vollmitglied beitritt, leistet den Eid. Er
beinhaltet,
intime, vertrauliche Inhalte aus dem Orden geheim zu halten und dem Orden niemals
willentlich zu schaden
und Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuhalten. Dieser Eid wird bei den Treffen vor
den anderen
und spätestens danach auch im Forum schriftlich abgeleistet. Wer dem Regelwerk bei Beitritt
zustimmt,
ist sich darüber im Klaren. Wer den Eid nicht ableistet, kann kein Vollmitglied werden.
"Ich gelobe, dass ich diesen Orden, seine Mitglieder und Lehren ehren und schützen
werde. Die
Inhalte dieses Ordens sollen meinen Geist erweitern, seine Lehren nehme ich an und will nur
Gutes damit
schaffen. Mögen meine Ideale und die des Ordens die Richtlinien meines Handelns
sein!"
Dieser Eid kommt einem Gelöbnis gleich, das der Glaubensfreiheit zugutekommt, und somit das
Praktizieren
der eigenen Religion nicht einschränkt. Bei Religionskonflikten kann "ich gelobe" gegen "ich
verspreche"
ausgetauscht werden.
§ II) Der Ordensname: Jeder, der dem Orden beitreten will,
muss für sich einen
Ordensnamen
wählen. Dieser Name
- muss aus Vor- und Nachnamen bestehen
- muss spätestens bei der Erhebung zum Aspiranten gewählt werden
- soll aus dem Herzen des Anwärters kommen
- muss zum Orden passen
- darf nicht gegen geltendes Recht im europäischen Gesetzraum verstoßen
- muss im Orden einzigartig sein, um Verwechslungen vorzubeugen
- ein gleicher Nach-/ Familienname ist nur bei direkter Verwandtschaft oder Ehe möglich
Wenn ein weiteres Familienmitglied im Orden ist, bestimmt derjenige, der zuerst im Orden
war, den
Nachnamen aller Familienmitglieder.
§ III) Änderung des Ordensnamens: Eine Änderung des Ordensnamens ist prinzipiell zu
jeder Zeit
möglich, wenn
- der aktuelle Name nicht mehr als der eigene angenommen wird
- eine Transition/ Namensänderung außerhalb des Ordens stattfindet
- ein wichtiger Ausbildungsabschnitt im Orden vollendet wurde
Die Änderung des Ordensnamens ist jedoch höchstens zwei Mal und danach nur noch ein drittes
Mal zurück
zu einem der alten Namen möglich. Der HR prüft gemeinsam mit dem Antragsteller die
Ernsthaftigkeit des
Anliegens und entscheidet im Zweifel nach 6 Wochen Bedenkzeit über den Antrag. Bei einer
Transition
fällt diese Bedenkzeit weg und die Änderung kann formlos vorgenommen werden.
§ IV) Das Alter: Im Allgemeinen beträgt das Alter für eine Aufnahme in den Orden 18
Jahre. Liegt
die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor, ist auch eine Aufnahme ab 13
Jahren
möglich. Es gilt:
- Der Neuling nimmt mindestens bis zum 18. Geburtstag den Rang eines Jünglings ein.
Ausnahmen können
nur HM und HR aufgrund besonderer Reife des Betreffenden gewähren
- Ab 18 sollte das Mitglied einen Meister gefunden haben. Wenn sich auf die Dauer von 12
Monaten kein
geeigneter Meister findet,
- a) wird er dem ÄR zugeteilt, der mit dem Padawananwärter den klügsten Weg sucht
- b) bleibt das Mitglied so lange Aspirant, bis sich ein Meister gefunden hat
- ab dem 21. Geburtstag kann ein Padawan durch den Meister zur Ritterprüfung angemeldet
werden, in der
Regel wird dies eher um das 25. Lebensjahr stattfinden. Frühere Anmeldungen können nur per
Ausnahme über
HR oder HM gewährt werden
- ab dem 35. Geburtstag kann ein Mitglied zum Meister ernannt werden. Dies geschieht durch
HR und HM.
Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
- ab dem 40 Geburtstag kann ein Mitglied zum Großmeister ernannt werden. Frühere
Anmeldungen können nur
per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
§ V) Aufnahme und Status: Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, dann
- beantwortet er zunächst einen Fragebogen, anhand dessen HM und HR die Eignung des
Interessenten
betrachten
- wird der Interessent als geeignet angesehen, gibt es ein Aufnahmegespräch mit einem
Vertreter des HR
oder dem HM mit speziellen Fragen. Dieses steht ausschließlich HM und HR zur Verfügung, um
eine
Entscheidung treffen zu können, und wird nicht weitergegeben
- wird der Aufnahme durch HM und HR zugestimmt, nimmt der Interessent entweder den Rang des
Jünglinges
(von 13 – 18 Jahren) ein oder den Rang des Initiatus (4 Wochen kennenlernen)
- nach 4 Wochen kann der Initiatus den Antrag auf Aspirantenstatus stellen und in den
aktuellen Zyklus
einsteigen
Direkt nach einer Neuaufnahme ist kein Vollmitgliederstatus möglich.
§ VI) Ordenspfad: Bei Eintritt in den Rang des Aspiranten wählt das Neumitglied einen
Ordenspfad,
der durch einen entsprechenden Test ausgewertet wird. Es gilt:
- Die Fragen sind so aufrichtig wie möglich zu beantworten, da der Pfad auch bei der
Ausbildung eine
Rolle spielt
- Die Nähe zu mehreren Pfaden ist möglich, auch ist der Test keine 100%-tige
Kategorisierung und kann
sich im Laufe des Lebens verändern.
- Der Aspirant soll bei mehreren Ergebnissen jenes wählen, dem er sich in diesem Moment am
nächsten
fühlt
- Der Weg kann nach entscheidenden Ereignissen im Orden – Padawanweg, Ritterschlag,
Meisterweg –
gewechselt werden
- Kann man außerhalb dieser Eckpunkte absolut nichts mehr mit seinem Weg anfangen, ist eine
außerordentliche Änderung möglich. Danach kann man – um „Pfadhopping“ zu vermeiden – den Weg
lediglich
wieder auf den alten Pfad ändern
- Die Entscheidung des HM und HR ist in diesem Falle zu akzeptieren, muss bei Ablehnung
aber gut
begründet sein
§ VII) Aktivität: Es ist ein Mindestmaß an Aktivität im Orden gewünscht. Dies
umfasst:
- Ordensforum: Einmal in zwei Wochen ein Lebenszeichen in Form eines Beitrages in
der Enklave
oder einem anderen Bereich des Forums: WhatsApp, Skype und Chats außerhalb genügen nicht.
Hat man keine
Zeit oder gibt es andere Umstände, die eine Teilnahme unmöglich machen, soll das Mitglied
sich über die
dafür eingerichteten Themen im Forum abwesend melden (siehe 3)
- Ordenstreffen: Teilnahme an Online-, Bezirks- und Jahrestreffen ist wünschenswert,
aber keine
Pflicht
- Abwesenheit/ Inaktivität: Diese soll über die entsprechenden Abwesenheitsthreads
oder via Mail
an den HM oder HR bekannt gegeben werden; ansonsten gilt man als inaktiv und kann in die
Deaktivierung
des Kontos rutschen
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, folgt nach zwei Monaten der Inaktivität ein
Anschreiben durch
das zuständige Mitglied des Bezirksrats, in dem sich erkundigt wird, ob alles in Ordnung
ist. Bei
jedweder ausbleibender Reaktion nach insgesamt drei Monaten folgt der Ausschluss aus dem
Orden. Benutzer
unterhalb des Ranges des Aspiranten werden nicht angeschrieben, sondern nach drei Monaten
Inaktivität
formlos ausgeschlossen.