Artikel 1 – Allgemeine Bedingungen
§ I) Der Eid: Jeder, der dem Orden als Vollmitglied beitritt, leistet den Eid. Er beinhaltet,intime, vertrauliche Inhalte aus dem Orden geheim zu halten und dem Orden niemals willentlich zu schaden und Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuhalten. Dieser Eid wird bei den Treffen vor den anderen und spätestens danach auch im Forum schriftlich abgeleistet. Wer dem Regelwerk bei Beitritt zustimmt, ist sich darüber im Klaren. Wer den Eid nicht ableistet, kann kein Vollmitglied werden.
"Ich gelobe, dass ich diesen Orden, seine Mitglieder und Lehren ehren und schützen werde.
Die Inhalte dieses Ordens sollen meinen Geist erweitern, seine Lehren nehme ich an und will nur
Gutes damit schaffen. Mögen meine Ideale und die des Ordens die Richtlinien meines Handelns sein!"
Dieser Eid kommt einem Gelöbnis gleich, das der Glaubensfreiheit zugutekommt, und somit das
Praktizieren der eigenen Religion nicht einschränkt. Bei Religionskonflikten kann "ich gelobe" gegen "ich
verspreche" ausgetauscht werden.
§ II) Der Ordensname: Jeder, der dem Orden beitreten will,
muss für sich einen Ordensnamen wählen. Dieser Name
- 1. muss aus Vor- und Nachnamen bestehen
- 2. muss spätestens bei der Erhebung zum Aspiranten gewählt werden
- 3. soll aus dem Herzen des Anwärters kommen
- 4. muss zum Orden passen
- 5. darf nicht gegen geltendes Recht im europäischen Gesetzraum verstoßen
- 6. muss im Orden einzigartig sein, um Verwechslungen vorzubeugen
- 7. ein gleicher Nach-/ Familienname ist nur bei direkter Verwandtschaft oder Ehe möglich
Wenn ein weiteres Familienmitglied im Orden ist, bestimmt derjenige, der zuerst im Orden war, den Nachnamen aller Familienmitglieder.
§ III) Änderung des Ordensnamens: Eine Änderung des Ordensnamens ist prinzipiell zu jeder Zeit möglich, wenn
- 1. der aktuelle Name nicht mehr als der eigene angenommen wird
- 2. eine Transition/ Namensänderung außerhalb des Ordens stattfindet
- 3. ein wichtiger Ausbildungsabschnitt im Orden vollendet wurde
Die Änderung des Ordensnamens ist jedoch höchstens zwei Mal und danach nur noch ein drittes Mal zurück zu einem der alten Namen möglich. Der HR prüft gemeinsam mit dem Antragsteller die Ernsthaftigkeit des Anliegens und entscheidet im Zweifel nach 6 Wochen Bedenkzeit über den Antrag. Bei einer Transition fällt diese Bedenkzeit weg und die Änderung kann formlos vorgenommen werden.
§ IV) Das Alter: Im Allgemeinen beträgt das Alter für eine Aufnahme in den Orden 18 Jahre. Liegt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor, ist auch eine Aufnahme ab 13 Jahren möglich. Es gilt:
- 1. Der Neuling nimmt mindestens bis zum 18. Geburtstag den Rang eines Jünglings ein. Ausnahmen können nur HM und HR aufgrund besonderer Reife des Betreffenden gewähren
- 2. Ab 18 sollte das Mitglied einen Meister gefunden haben. Wenn sich auf die Dauer von 12 Monaten kein geeigneter Meister findet,
- a) wird er dem ÄR zugeteilt, der mit dem Padawananwärter den klügsten Weg sucht
- b) bleibt das Mitglied so lange Aspirant, bis sich ein Meister gefunden hat
- 3. ab dem 21. Geburtstag kann ein Padawan durch den Meister zur Ritterprüfung angemeldet werden, in der Regel wird dies eher um das 25. Lebensjahr stattfinden. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
- 4. ab dem 35. Geburtstag kann ein Mitglied zum Meister ernannt werden. Dies geschieht durch HR und HM. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
- 5. ab dem 40 Geburtstag kann ein Mitglied zum Großmeister ernannt werden. Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
§ V) Aufnahme und Status: Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, dann
- 1. beantwortet er zunächst einen Fragebogen, anhand dessen HM und HR die Eignung des Interessenten betrachten
- 2. wird der Interessent als geeignet angesehen, gibt es ein Aufnahmegespräch mit einem Vertreter des HR oder dem HM mit speziellen Fragen. Dieses steht ausschließlich HM und HR zur Verfügung, um eine Entscheidung treffen zu können, und wird nicht weitergegeben
- 3. wird der Aufnahme durch HM und HR zugestimmt, nimmt der Interessent entweder den Rang des Jünglings (von 13 – 18 Jahren) ein oder den Rang des Initiatus (4 Wochen kennenlernen)
- 4. nach 4 Wochen kann der Initiatus den Antrag auf Aspirantenstatus stellen und in den aktuellen Zyklus einsteigen
Direkt nach einer Neuaufnahme ist kein Vollmitgliederstatus möglich.
§ VI) Ordenspfad: Bei Eintritt in den Rang des Aspiranten wählt das Neumitglied einen Ordenspfad,der durch einen entsprechenden Test ausgewertet wird. Es gilt:
- 1. Die Fragen sind so aufrichtig wie möglich zu beantworten, da der Pfad auch bei der Ausbildung eine Rolle spielt
- 2. Die Nähe zu mehreren Pfaden ist möglich, auch ist der Test keine 100%-tige Kategorisierung und kann sich im Laufe des Lebens verändern.
- 3. Der Aspirant soll bei mehreren Ergebnissen jenes wählen, dem er sich in diesem Moment am nächsten fühlt
- 4. Der Weg kann nach entscheidenden Ereignissen im Orden – Padawanweg, Ritterschlag, Meisterweg – gewechselt werden
- 5. Kann man außerhalb dieser Eckpunkte absolut nichts mehr mit seinem Weg anfangen, ist eine außerordentliche Änderung möglich. Danach kann man – um „Pfadhopping“ zu vermeiden – den Weg lediglich wieder auf den alten Pfad ändern
- 6. Die Entscheidung des HM und HR ist in diesem Falle zu akzeptieren
§ VII) Aktivität: Es ist ein Mindestmaß an Aktivität im Orden gewünscht. Dies umfasst:
- 1. Ordensforum: Einmal in zwei Wochen ein Lebenszeichen in Form eines Beitrages in der Enklave oder einem anderen Bereich des Forums: WhatsApp, Skype und Chats außerhalb genügen nicht. Hat man keine Zeit oder gibt es andere Umstände, die eine Teilnahme unmöglich machen, soll das Mitglied sich über die dafür eingerichteten Themen im Forum abwesend melden (siehe 3)
- 2. Ordenstreffen: Teilnahme an Online-, Bezirks- und Jahrestreffen ist wünschenswert, aber keine Pflicht
- 3. Abwesenheit/ Inaktivität: Diese soll über die entsprechenden Abwesenheitsthreads oder via Mail an den HM oder HR bekannt gegeben werden; ansonsten gilt man als inaktiv und kann die Deaktivierung des Kontos zur Folge hsaben.
Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, folgt nach zwei Monaten der Inaktivität ein Anschreiben durch das zuständige Mitglied des Komtureirates, in dem sich nsch dem Befinden erkundigt wird. Bei ausbleibender Reaktion nach insgesamt drei Monaten folgt der Ausschluss aus dem Orden. Benutzer unterhalb des Ranges des Aspiranten werden nicht angeschrieben, sondern nach drei Monaten Inaktivität formlos ausgeschlossen.