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Veröffentlicht 02.06.2022 Seitenaufrufe:
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Das Regelwerk des Order of Jedi

Grundsätze

Dieser Orden ist gebunden an alle Punkte unseres Kodex‘ und dieses Regelwerkes.
Des Weiteren fühlt er sich den geltenden Gesetzen der EU und dem jeweiligen Land verpflichtet, in dem es Mitglieder gibt, so wie dem GG der BRD. Das generische Maskulinum gilt für alle gleichermaßen.
Wir „gendern“ deshalb nicht, weil der Respekt vor den Menschen, egal welchen Geschlechts nicht in ein paar Buchstaben, wohl aber im Umgang mit ihnen selbst liegt.

Inhalt:
  1. Präambel​
  2. Artikel 1 - Allgemeine Bedingungen​
  3. Artikel 2 - Verwarnung und Entlassung​
  4. Artikel 3 - Ausbildung – Aufbau und damit verbundene Rechte und Pflichten​
  5. Artikel 4 - Aufgaben und Bedeutung der verschiedenen Ränge​
  6. Artikel 5 - Ratsstatuten generell, Berufungen und diverse Wahlen​
  7. Artikel 6 - Beitragsregelung und Ordensfinanzen​
  8. Artikel 7 - Weitere Regelungen​

Präambel Artikel I Artikel II Artikel III Artikel IV Artikel V Artikel VI Artikel VII

  • Präambel

    Dieser Orden nimmt an:
    • Jeden, den die Philosophie der Jedi anspricht
    • Jeden, der bewiesen hat, dass sein Herz rein ist und seine
      Motive
      edel
    • Jeden, der das Leben als das höchste Gut erachtet
    • Jeden, der ein Gleichgewicht von "Emotio" und "Ratio"
      anstrebt
    • Jeden, der sich weiterbilden will und weiß, dass Güte das
      oberste Gut
      ist
    • Keine Narzissten und Egomanen
    • Keine Fanatiker, ganz gleich, auf welchem Gebiet
    • Keinen, der in den Star Wars Filmen leben will
    • Keinen, der ausschließlich auf Konflikte aus ist
    • Keinen, der den Orden nach seinem Gutdünken „umkrempeln“
      will

    "Eine Waage, auf der nur eine Schale belastet wird, kommt aus dem Gleichgewicht und
    versagt"
  • Artikel 1 – Allgemeine Bedingungen

    § I) Der Eid: Jeder, der dem Orden als Vollmitglied beitritt, leistet den Eid. Er
    beinhaltet,
    intime, vertrauliche Inhalte aus dem Orden geheim zu halten und dem Orden niemals
    willentlich zu schaden
    und Schaden von ihm und seinen Mitgliedern abzuhalten. Dieser Eid wird bei den Treffen vor
    den anderen
    und spätestens danach auch im Forum schriftlich abgeleistet. Wer dem Regelwerk bei Beitritt
    zustimmt,
    ist sich darüber im Klaren. Wer den Eid nicht ableistet, kann kein Vollmitglied werden.

    "Ich gelobe, dass ich diesen Orden, seine Mitglieder und Lehren ehren und schützen
    werde. Die
    Inhalte dieses Ordens sollen meinen Geist erweitern, seine Lehren nehme ich an und will nur
    Gutes damit
    schaffen. Mögen meine Ideale und die des Ordens die Richtlinien meines Handelns
    sein!"


    Dieser Eid kommt einem Gelöbnis gleich, das der Glaubensfreiheit zugutekommt, und somit das
    Praktizieren
    der eigenen Religion nicht einschränkt. Bei Religionskonflikten kann "ich gelobe" gegen "ich
    verspreche"
    ausgetauscht werden.

    § II) Der Ordensname: Jeder, der dem Orden beitreten will, muss für sich einen
    Ordensnamen
    wählen. Dieser Name
    1. muss aus Vor- und Nachnamen bestehen
    2. muss spätestens bei der Erhebung zum Aspiranten gewählt werden
    3. soll aus dem Herzen des Anwärters kommen
    4. muss zum Orden passen
    5. darf nicht gegen geltendes Recht im europäischen Gesetzraum verstoßen
    6. muss im Orden einzigartig sein, um Verwechslungen vorzubeugen
    7. ein gleicher Nach-/ Familienname ist nur bei direkter Verwandtschaft oder Ehe möglich
    Wenn ein weiteres Familienmitglied im Orden ist, bestimmt derjenige, der zuerst im Orden
    war, den
    Nachnamen aller Familienmitglieder.

    § III) Änderung des Ordensnamens: Eine Änderung des Ordensnamens ist prinzipiell zu
    jeder Zeit
    möglich, wenn
    1. der aktuelle Name nicht mehr als der eigene angenommen wird
    2. eine Transition/ Namensänderung außerhalb des Ordens stattfindet
    3. ein wichtiger Ausbildungsabschnitt im Orden vollendet wurde
    Die Änderung des Ordensnamens ist jedoch höchstens zwei Mal und danach nur noch ein drittes
    Mal zurück
    zu einem der alten Namen möglich. Der HR prüft gemeinsam mit dem Antragsteller die
    Ernsthaftigkeit des
    Anliegens und entscheidet im Zweifel nach 6 Wochen Bedenkzeit über den Antrag. Bei einer
    Transition
    fällt diese Bedenkzeit weg und die Änderung kann formlos vorgenommen werden.


    § IV) Das Alter: Im Allgemeinen beträgt das Alter für eine Aufnahme in den Orden 18
    Jahre. Liegt
    die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vor, ist auch eine Aufnahme ab 13
    Jahren
    möglich. Es gilt:
    1. Der Neuling nimmt mindestens bis zum 18. Geburtstag den Rang eines Jünglings ein.
      Ausnahmen können
      nur HM und HR aufgrund besonderer Reife des Betreffenden gewähren
    2. Ab 18 sollte das Mitglied einen Meister gefunden haben. Wenn sich auf die Dauer von 12
      Monaten kein
      geeigneter Meister findet,
      • a) wird er dem ÄR zugeteilt, der mit dem Padawananwärter den klügsten Weg sucht
      • b) bleibt das Mitglied so lange Aspirant, bis sich ein Meister gefunden hat
    3. ab dem 21. Geburtstag kann ein Padawan durch den Meister zur Ritterprüfung angemeldet
      werden, in der
      Regel wird dies eher um das 25. Lebensjahr stattfinden. Frühere Anmeldungen können nur per
      Ausnahme über
      HR oder HM gewährt werden
    4. ab dem 35. Geburtstag kann ein Mitglied zum Meister ernannt werden. Dies geschieht durch
      HR und HM.
      Frühere Anmeldungen können nur per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
    5. ab dem 40 Geburtstag kann ein Mitglied zum Großmeister ernannt werden. Frühere
      Anmeldungen können nur
      per Ausnahme über HR oder HM gewährt werden
    § V) Aufnahme und Status: Stellt ein Interessent einen Aufnahmeantrag, dann
    1. beantwortet er zunächst einen Fragebogen, anhand dessen HM und HR die Eignung des
      Interessenten
      betrachten
    2. wird der Interessent als geeignet angesehen, gibt es ein Aufnahmegespräch mit einem
      Vertreter des HR
      oder dem HM mit speziellen Fragen. Dieses steht ausschließlich HM und HR zur Verfügung, um
      eine
      Entscheidung treffen zu können, und wird nicht weitergegeben
    3. wird der Aufnahme durch HM und HR zugestimmt, nimmt der Interessent entweder den Rang des
      Jünglinges
      (von 13 – 18 Jahren) ein oder den Rang des Initiatus (4 Wochen kennenlernen)
    4. nach 4 Wochen kann der Initiatus den Antrag auf Aspirantenstatus stellen und in den
      aktuellen Zyklus
      einsteigen
    Direkt nach einer Neuaufnahme ist kein Vollmitgliederstatus möglich.

    § VI) Ordenspfad: Bei Eintritt in den Rang des Aspiranten wählt das Neumitglied einen
    Ordenspfad,
    der durch einen entsprechenden Test ausgewertet wird. Es gilt:
    1. Die Fragen sind so aufrichtig wie möglich zu beantworten, da der Pfad auch bei der
      Ausbildung eine
      Rolle spielt
    2. Die Nähe zu mehreren Pfaden ist möglich, auch ist der Test keine 100%-tige
      Kategorisierung und kann
      sich im Laufe des Lebens verändern.
    3. Der Aspirant soll bei mehreren Ergebnissen jenes wählen, dem er sich in diesem Moment am
      nächsten
      fühlt
    4. Der Weg kann nach entscheidenden Ereignissen im Orden – Padawanweg, Ritterschlag,
      Meisterweg –
      gewechselt werden
    5. Kann man außerhalb dieser Eckpunkte absolut nichts mehr mit seinem Weg anfangen, ist eine
      außerordentliche Änderung möglich. Danach kann man – um „Pfadhopping“ zu vermeiden – den Weg
      lediglich
      wieder auf den alten Pfad ändern
    6. Die Entscheidung des HM und HR ist in diesem Falle zu akzeptieren, muss bei Ablehnung
      aber gut
      begründet sein

    § VII) Aktivität: Es ist ein Mindestmaß an Aktivität im Orden gewünscht. Dies
    umfasst:
    1. Ordensforum: Einmal in zwei Wochen ein Lebenszeichen in Form eines Beitrages in
      der Enklave
      oder einem anderen Bereich des Forums: WhatsApp, Skype und Chats außerhalb genügen nicht.
      Hat man keine
      Zeit oder gibt es andere Umstände, die eine Teilnahme unmöglich machen, soll das Mitglied
      sich über die
      dafür eingerichteten Themen im Forum abwesend melden (siehe 3)
    2. Ordenstreffen: Teilnahme an Online-, Bezirks- und Jahrestreffen ist wünschenswert,
      aber keine
      Pflicht
    3. Abwesenheit/ Inaktivität: Diese soll über die entsprechenden Abwesenheitsthreads
      oder via Mail
      an den HM oder HR bekannt gegeben werden; ansonsten gilt man als inaktiv und kann in die
      Deaktivierung
      des Kontos rutschen
    Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, folgt nach zwei Monaten der Inaktivität ein
    Anschreiben durch
    das zuständige Mitglied des Bezirksrats, in dem sich erkundigt wird, ob alles in Ordnung
    ist. Bei
    jedweder ausbleibender Reaktion nach insgesamt drei Monaten folgt der Ausschluss aus dem
    Orden. Benutzer
    unterhalb des Ranges des Aspiranten werden nicht angeschrieben, sondern nach drei Monaten
    Inaktivität
    formlos ausgeschlossen.

  • Artikel 2 - Verwarnung und Entlassung


    § I) Verwarnungen und Strafmaßnahmen: Eine Verwarnung oder eine Bestrafung kann dann
    ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied den Frieden des Ordens stört.
    1. Der Ahnungskatalog gilt für alle Ordensmitglieder. Eine Verwarnung erhält ein
      Anwärter/Mitglied, wenn er/es
      • a) die geltenden Gesetze in der Republik Deutschland und der EU unterläuft
      • b) durch persönliche Beleidigungen andere Mitglieder herabsetzt und entwürdigt
      • c) durch uneinsichtiges und unverschämtes Verhalten auffällt
      • d) ordensinterne Inhalte ungefragt veröffentlicht
      • e) andere Werke als seine eigenen ausgibt oder in einer Weise verwendet, die rechtlich
        angreifbar
        wäre
      • f) in der Öffentlichkeit dem Ruf des Ordens durch Fehlverhalten Schaden zufügt
      • g) Aufnahmen anderer ohne deren Erlaubnis veröffentlicht
    2. Strafen liegen im Ermessen des HM und des HR - es stehen unter anderem folgende
      Maßnahmen zur
      Ahndung von Regelverstößen zur Verfügung
      • a) Verwarnung: wird ausgesprochen, wenn das erste Mal eine Verfehlung begangen
        wird und diese
        wird ein Jahr im Profil vermerkt. Weitere Vorfälle in dieser Zeit können ein Strafexil und
        damit den
        Ausschluss aus laufenden Ordensaktivitäten nach sich ziehen. Wie viele Verwarnungen einem
        kurzfristigen
        Exil voraus gehen können, liegt im Ermessen des HM und des HR
      • b) Kurzfristiges Strafexil: wird bei wiederholtem Fehlverhalten ausgesprochen,
        zieht einen
        zweimonatigen Ausschluss aus Forum und Ordensgruppen nach sich und bleibt für eineinhalb
        Jahre im Profil
        vermerkt
      • c) Mittelfristiges Strafexil: zieht eine sechsmonatige Sperre in Forum und
        Ordensgruppen nach
        sich. Wird zwei Jahre im Profil vermerkt
      • d) Langfristiges Strafexil: zieht – nach Ermessen von HM und HR – eine 12- oder
        24-monatige
        Sperre in Forum und Ordensgruppen nach sich und bleibt 4 Jahre im Profil vermerkt
      • e) Strafbann: wird ausgesprochen, wenn die Folge – nach Ermessen von HM und HR –
        ein
        Ausschluss aus dem Orden mit der Dauer von mindestens 5 Jahren und höchstens lebenslang
        (neuer
        Aufnahmeantrag möglich frühestens nach 15 Jahren) sein wird. Diese wird für den Zeitraum des
        Bannes + 2
        Jahre, mindestens aber 7 Jahre (Mindestbannzeit von 5 Jahren + 2 Jahre) im Profil vermerkt
    3. Aberkennung von Rängen
      • a) Verhält sich ein Mitglied auf eine Weise, die Zweifel an der Eignung für seinen
        aktuellen Rang
        wecken, haben HM und HR als weitere Maßnahme die Möglichkeit, mit einfacher Mehrheit zu
        entscheiden,
        dieses Mitglied in einen niedrigeren Rang zurückzustufen
      • b) Pro disziplinarische Maßnahme soll nicht mehr als einen Rang herabgestuft werden
        • I. Unberührt davon bleibt der Verlust des Ranges bei langfristigen Strafexilen oder einem
          Bann
        • II. Bei Meistern, die ihrer Verantwortung für Padawan nicht gerecht werden, kann eine
          Zurückversetzung in den Rang eines Ritters erfolgen, wenn der HM zustimmt und der HR dies
          mit einer
          2/3-Mehrheit beschließt.
      • c) Mit einer Rückstufung geht der vollständige Verlust weitergehender Rechte und
        Privilegien einher,
        insbesondere was die Führung von Padawan angeht
        • I. Ritter, die zu Padawan oder Novizen zurückgestuft werden, verlieren ihren Padawan
        • II. Meister, die zu Rittern zurückgestuft werden, behalten als einzigen Padawan den, der
          die längste
          Bindung mit ihnen hat; Ausnahmen könne durch HM und HR beschlossen werden
      • d) Wird ein Padawan/Novize in den Rang des Aspiranten zurückversetzt, muss die
        Aspirantenausbildung
        erneut durchlaufen werden, um die Defizite, die zur Aberkennung des Rangs führten,
        aufzuarbeiten
      • e) Eine separate Aufarbeitung des konkreten Verhaltens, das zur Aberkennung des Rangs
        geführt hat,
        ist für jeden Zurückversetzten Pflicht und wird von HM und HR geprüft. Vor einer
        gründlichen,
        glaubwürdigen Aufarbeitung und Einsicht ist eine Rückversetzung in den höheren Rang nicht
        möglich
      • f) Frühestens nach sechs Monaten und einem erfolgreichen Abschluss der unter e) genannten
        Aufarbeitung kann der alte Rang zurückverliehen werden. Sehen HM und HR keine Anzeichen für
        notwendige
        Einsicht und Verständnis, kann die Rückverleihung nach eigenem Ermessen weiter aufgeschoben
        werden
      • g) Bei der Rückversetzung von Rittern und Meistern sollen HM und HR bei vorhandenen
        Padawan besondere
        Sorgfalt walten lassen. Die Ahndung ihres Meisters darf für Padawan, bis auf den Verlust der
        PM-Bindung,
        keine weiteren Nachteile haben, sie sind bevorzugt und mit gründlicher Überlegung einem
        neuen Meister
        zuzuführen oder von HM und HR anderweitig zu betreuen.
    4. Befugnisse des Hochmeisters und der Räte in einer Ausnahmesituation
      • a) Der HM, die Mitglieder des HR und des ÄR üben Hausrecht in allen ordensbezogenen
        Medien und auf
        durch den Orden organisierten Treffen aus
      • b) Sie können von diesem Recht jederzeit Gebrauch machen und Anwärter, Aspiranten und
        Vollmitglieder
        des Ordens mündlich ermahnen und unmittelbar maßregeln, wenn die Situation es erfordert
      • c) Konsequenzen aus dem Verhalten der betreffenden Person werden dann durch die Räte
        gemäß Regelwerk
        (siehe Artikel 2) besprochen und beschlossen
    Verstößt ein Mitglied gegen die in diesem Artikel festgelegten Verhaltensregeln, kann der
    HM, ein
    Mitglied des HR oder des ÄR unmittelbar regulierend einschreiten. Konsequenzen aus dem
    Verhalten der
    betreffenden Person werden dann durch die Verantwortlichen gemäß des Inhaltes dieses
    Artikels besprochen
    und beschlossen.

    § II) Ausschlussverfahren: Der HM und der HR können einen direkten Ausschluss
    veranlassen, wenn
    1. ein Mitglied sich über Gebühr unverschämt und personenschädigend verhält
    2. ein Mitglied andere Mitglieder bedroht und ihnen zusetzt
    3. ein Mitglied ein anderes Mitglied ausnutzt
    4. trotz mehrfacher Verwarnung sein Verhalten nicht verändert und/oder nachvollziehbar den
      Ordensfrieden
      nachhaltig stört
    5. nach drei Verwarnungen keine Besserung eintritt
    6. ein Mitglied Inhalte des Ordens unerlaubt weitergibt und/oder sie löscht. Die Weitergabe
      der Inhalte
      bezieht sich hauptsächlich auf sensible Daten wie persönliche Daten der Mitglieder, Aussagen
      von
      Mitgliedern auf ihr Privatleben bezogen usw.
    7. den Eid des Ordens bricht
    8. das Mitglied seinen Ausschluss wünscht. Dennoch ist es weiterhin zum Schweigen
      verpflichtet, was die
      Inhalte angeht. Der Hohe Rat muss geschlossen von diesem Wunsch Kenntnis erlangen können und
      ggf. mit
      dem Mitglied Rücksprache halten können, bevor der Ausschluss durchgeführt wird. Ein
      sofortiger
      permanenter Ausschluss kann nur durch eine 4/5 mehrheitliche Ratsentscheidung vollzogen
      werden.
    § III) Rückkehrregelung: Wenn ein Mitglied aus dem Orden ausscheidet, sei dies durch
    Ausschluss
    oder Austritt, kann derjenige in der Regel nicht wieder in den Order of Jedi zurückkehren.
    Von dieser
    Regelung kann in besonderen Ausnahmefällen abgegangen werden, wenn
    1. in besonderen Fällen der HM nach Absprache mit dem HR und dem Orden seine Erlaubnis
      erteilt
    2. der HR mehrheitlich beschließt, dass derjenige eine erneute Chance verdient - im
      Zweifelsfall kann
      eine ordensweite Abstimmung eingeholt werden, nachdem die HR ihre Betrachtungen dazu kund
      getan haben
    3. der Wiederkehrer ein Aufnahmegespräch mit HM und HR absolviert und bestanden hat
    4. derjenige lediglich ins freigewählte Exil gegangen ist (Exil bedeutet, dass jemand
      explizit den
      Wunsch geäußert hat, mal eine „Auszeit“ zu nehmen).
      • a) Bei einer Rückkehr in den Orden wird derjenige im Rang eines Aspiranten wieder in den
        Orden
        eintreten. Wann der Rückkehrer bzw. ob er seinen alten Rang wiedererhält, wird nach 3
        Monaten erneut vom
        HR geprüft
      • b) eindeutig ist die Rangvergabe bei nicht abgeschlossener Aspirantenausbildung [Art. 2,
        § IV, Absatz
        2].
      • c) Trifft Art 2, §4, Absatz 2 nicht zu, wird das bisherige Verhalten des Wiederkehrenden
        als
        Diskussionsgrundlage dienen.
      • d) Die Möglichkeit des freiwilligen Exils ist nur begrenzt wählbar. Ab dem dritten Mal
        muss eine
        Mehrheitsentscheidung des HR eingeholt werden. Diese Regelung kam zustande, um den
        Mitgliedern und
        Anwärtern zu verdeutlichen, dass Unentschlossenheit Unruhe in den Orden bringt und zu
        vermeiden ist
    § III a) Regelung für Rückkehrer: Wer den Orden temporär oder permanent verlassen
    musste, muss
    sich besonderen Anforderungen stellen.
    1. Mitglieder, die bei großem Strafexil oder Strafbann länger als sechs Monate vom Orden
      ausgeschlossen
      wurden, werden bei ihrer Rückkehr durch HM und HR dazu verpflichtet, die grundlegende
      Ausbildung im Rang
      eines Aspiranten erneut zu absolvieren.
      • a) Wurde die Aspirantenausbildung noch nicht absolviert, kehrt man in jedem Fall als
        Aspirant zurück
      • b) Eine Rückkehr in den alten Rang ist nach der Absolvierung und nach Ermessen von HM und
        HR möglich
      • c) für eine Rückkehr in die verantwortungsvollen Ränge "Ritter" und "Meister" ist aber
        zwingend eine
        erneute Prüfung notwendig
    2. Beantragt ein Exmitglied mit lebenslangem Bann einen Wiedereintritt, entscheiden HM und
      HR, ob dieser
      Antrag weiterverfolgt wird.
      • a) Der HM muss damit einverstanden sein
      • b) Stimmt auch der HR mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, bekommt der Betreffende umgehend eine
        neue Chance
      • c) Sind sich HM und HR nicht einig, muss der Fall vor dem Orden mit den Gründen für den
        lebenslangen
        Bann erklärt werden und eine Woche lang alle dazu angehört werden, die sich äußern wollen.
        Schließlich
        werden alle Vollmitglieder innerhalb einer Woche abstimmen können, ob dem betroffenen eine
        Rückkehr
        ermöglicht wird. Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann das Exmitglied als Aspirant wieder
        einsteigen und
        hat eine zwölfmonatige Bewährungszeit zu bestehen.
      • d) Bei negativem Entscheid kann frühestens nach einem weiteren Jahr erneut ein Antrag
        gestellt
        werden, der Prozess beginnt dann von vorne
      • e) Dieser Vorgang kann insgesamt nur drei Mal wiederholt werden, danach ist ein
        Ausschluss permanent
    3. Zwischen Ausschluss oder Austritt und Rückkehr in den Orden müssen mindestens drei Monate
      liegen. Hat
      ein Rückkehrer noch offene Schulden beim Orden, so müssen diese vor einer Rückkehr beglichen
      werden.
    §IV) Rücktritt von Exil oder Austritt: Die Entscheidung, den Orden zu verlassen,
    sollte gründlich
    überlegt sein. Dennoch kann es vorkommen, dass man die Entscheidung frühzeitig bereut. Für
    diese
    Situation gelten folgende Rücktrittsregeln:
    1. Aus dem selbstgewählten Exil ist eine Rückkehr ohne irgendwelche Konsequenzen innerhalb
      von 14 Tagen
      möglich, innerhalb weiterer 14 Tage nur nach HR-Entscheid mit einfacher Mehrheit und ohne
      Gegenstimme
      des HM
    2. Für den Austritt ohne Löschung wird für die ersten 28 Tage angenommen, dass jemand nur
      ins Exil gehen
      wollte, die Regelung gemäß Punkt 1 dieser Aufzählung gilt entsprechend. Nach Ablauf der 28
      Tage gilt der
      Austritt als vollzogen
    3. Bei einem Austritt mit Wunsch, dass Daten und Benutzerkonto gelöscht werden, gibt es
      keine
      Sonderbehandlung, eine Rückkehr gemäß Regelwerk ist nach frühstens drei Monaten über einen
      neuen
      Mitgliedsantrag möglich

  • Artikel 3 - Ausbildung – Aufbau und damit verbundene Rechte und Pflichten

    § I) Die Aspirantenausbildung: ist die Grundausbildung für Anwärter dieses Ordens und
    muss von
    allen Mitgliedern absolviert werden, bevor sie zum Padawan und damit zum Vollmitglied
    aufsteigen können.
    Jünglinge können diese Ausbildung mit 16 beginnen, volljährige Aspiranten können sie
    jederzeit bei
    Beginn eines neuen Zyklus anfangen.
    1. Ablauf und Aufbau
      1. Die Ausbildung wird von den Sapientes, durch HM und HR dafür eingesetzte Ordensmitglieder
        ab dem Rang
        Ritter, vorgenommen. Sie prüfen den Ablauf der Ausbildung und die Aufgaben und sprechen am
        Ende der
        Ausbildung über Bewertungsbögen eine Empfehlung an HM und HR aus, was die Erhebung des
        betreffenden
        Aspiranten angeht
      2. Die Sapientes sind durch Zuverlässigkeit und Kompetenz für einen reibungslosen Ablauf der
        Ausbildung
        verantwortlich (siehe Sapienteskodex)
      3. Die Ausbildung besteht aus wechselnden Zyklen (I,II, etc), in denen verschiedene Säulen
        absolviert
        werden müssen, um die Ausbildung zu bestehen
      4. Es gibt eine Einstiegssäule (I) und eine Abschlußsäule (VII), dazwischen sind weitere
        Säulen, die man
        in der angegebenen Reihenfolge absolviert. Zu Beginn bleibt die Reihenfolge wie sie hier
        Einstiegssäule
        und Abschlußsäule bleiben konstant
      5. Die 7 Säulen:
        • a) Einführungssäule: Der Order of Jedi (OOJ)
        • b) Säule I: Methodisches Arbeiten
        • c) Säule II: Kritisches Denken
        • d) Säule III (+VI): Persönlichkeitslehre
        • e) Säule IV (+VI): Kommunikationslehre
        • f) Säule V(+VI): Kodexlehre
        • g) Säule VI (+ III, IV, V): Meditation – läuft ab Säule III parallel mit
        • h) Säule VII: Reflexion der Aspirantenausbildung
      6. Die verschiedenen Säulen nehmen insgesamt 44-45 Wochen Ausbildungszeit ein und wechseln
        sich in zwei
        Zyklen ab; I = ungerade Jahre, II = gerade Jahre
      7. Ein neuer Zyklus beginnt jeweils an der Equinox des Kalenderjahres am 22.09.xxxx und
        endet vor dem
        Jahrestreffen des Folgejahres. Auf diesem werden dann via Zerenonie die neuen Ränge und
        Vollmitgliedschaften verliehen
      8. Die Aufgaben werden in einem eigens dafür eingerichteten Forenbereich bereitgestellt.
        Diese bestehen
        aus verschiedenen Fragenblöcken, zu deren Beantwortung man eine Woche Zeit hat. In der Woche
        drauf wird
        ein Gesprächstermin ausgemacht, bei dem die Sapientes die Antworten mit den Mitgliedern
        ihrer Gruppe
        besprechen und gemeinsam lernen
      9. Die Aspiranten müssen jede einzelne Aufgabe und Einheit bestehen, bevor sie weiter
        vorrücken können
      10. Scheidet ein Aspirant im laufenden Zyklus aus, macht er im darauffolgenden Zyklus weiter.
        Die
        Sapientes entscheiden innerhalb der Ausbildung, was und ob wiederholt werden muss. Bei
        Abschluss obliegt
        diese Entscheidung HM und HR
      11. Pro Futura: Mit wachsender Anzahl der Sapientes können auch versetzte Zyklen
        angedacht werden,
        die zwei regelmäßige Startpunkte im Kalenderjahr haben werden; dann wird das Regelwerk und
        der Prozess
        entsprechend angepasst
      12. Die Sapientes stellen auch die Mitglieder des Rates des Wissens (siehe Artikel 5 -
        Ratstatuten und
        div. Wahlen
        )
    2. Zweige der Aspirantenausbildung: Jeder, der Vollmitglied im Orden werden möchte,
      muss einen
      Zweig der Aspirantenausbildung absolvieren.
      1. Der erste Weg ist der Zweig der Ausbildung, der für Mitglieder gedacht ist, welche
        aus
        verschiedensten Gründen nicht den Ritterweg gehen können oder wollen. Diese treten nach
        erfolgreichem
        Abschluss des "ersten Weges" automatisch in das Jedicorps ein. (siehe Artikel 4,
        Ränge)
      2. Der Ritterweg ist der Zweig der Ausbildung, der den Aspiranten nach erfolgreichem
        Abschluß auf
        den Padawanweg führt. Diese Mitglieder suchen sich dann einen Meister und beginnen gemeinsam
        mit diesem
        den zweiten Teil des Ritterweges
    3. Einstieg nach Beginn der Aspirantenausbildung: Möchte man nach offiziellem Beginn
      in den
      laufenden Zyklus eintreten, ist dies möglich, wenn
      1. nach der Einführungssäule ein Eilantrag gestellt wird. Dieser Einstieg erfolgt dann
        spätestens bei
        Säule 1, Fragenblock 1.Die fehlenden Fragen müssen zeitnah, jedoch vor Abschluss von Säule
        1, nachgeholt
        werden
      2. HM und HR sind in dieser Angelegenheit zu einer schnellen Entscheidung verpflichtet.
        Versäumten sie
        eine rechtzeitige Entscheidung oder eine rechtzeitige Bekanntgabe der Entscheidung, gilt der
        Antrag als
        stattgegeben
    4. Ausscheiden aus der Aspirantenausbildung:Scheidet ein Aspirant aus der Ausbildung
      aus, weil
      1. diese aus privaten Gründen nicht fortgesetzt werden kann, steigt er zum nächstmöglichen
        Zyklus wieder
        ein
      2. eine plötzliche Inaktivität ohne jede Rückmeldung eintritt, muss die Ausbildung von vorne
        begonnen
        werden
      3. die Sapientes realisieren, dass der Betreffende der Ausbildung (noch nicht) gewachsen
        ist, muss die
        Ausbildung später von vorne begonnen werden oder auf den "ersten Weg" gewechselt werden, der
        dirtekt in
        das Jedicorps führt
      4. er den Orden verlässt/des Ordens verwiesen wird, muss die Ausbildung bei evt.
        Wiedereintritt erneut
        begonnen werden
    5. Abschluss der Aspirantenausbildung:Die Ausbildung gilt als erfolgreich
      abgeschlossen, wenn
      1. der Aspirant alle Fragen erfolgreich beantwortet und die Gespräche besucht und
        abgeschlossen hat
      2. Sapientes, HM und HR dies gemeinsam beschließen
      3. eine offizielle Bekanntgabe im Forum dazu veröffentlicht worden ist.
      4. Schließt der Aspirant die Ausbildung mit Ziel des Ritterweges ab, ist ab diesem Zeitpunkt
        die
        Vollmitgliedschaft und der Beginn der Padawanausbildung möglich und der Aspirant kann
        gemeinsam mit
        seinem zukünftigen Meister einen Antrag auf Padawanschaft stellen
      5. Schließt der Aspirant den "ersten Weg" der Aspirantenausbildung ab, kann er nach deren
        erfolgreicher
        Beendigung Mitglied im Jedicorps werden und dort wichtige Aufgaben für den Orden übernehmen
    Die Aspirantenausbildung ist obligat, wenn man eine Padawanausbildung anstreben möchte, denn
    sie dient
    als Schaffung der wichtigsten philosophischen Grundlagen des Daseins im Order of Jedi,
    welche zunächst
    verstanden und verinnerlicht werden sollen. Wer diese Ausbildung nicht machen kann oder
    will, kann zwar
    im Orden verbleiben, wird aber nicht zum Ritter, sondern kann bestenfalls den Titel „Jedi“
    im Jedicorps
    anstreben und wird keine wichtigen Verantwortungsaufgaben wahrnehmen können. (siehe
    Artikel 4,
    Ränge)



    § II) Die Padawanausbildung: wird auch als „der Ritterweg“ bezeichnet. Sie ist der
    Kern des
    Ordens, denn hier werden die Erkenntnisse aus der Aspirantenausbildung und die Arbeit an der
    eigenen
    Person und Erweiterung des Geistes fortgesetzt und vertieft. Die Besonderheit dieser
    Ausbildung ist,
    dass sie – nach Vorbild der Jedi – in einem Meister-Padawan Team absolviert wird. Daher ist
    ein gutes
    Vertrauensverhältnis zwischen Meister und Padawan unabdingbar. Da dieser Aspekt sehr wichtig
    ist, sind
    folgende Kriterien für die Bindung obligat:
    1. Voraussetzungen für eine Meister-Padawan Bindung
      1. Der Padawan-Anwärter hat die Aspirantenausbildung mit Erfolg abgeschlossen
      2. Die Bindung beruht bei beiden Seiten auf Freiwilligkeit – in Sonderfällen können HM und
        HR eine
        Probebindung veranlassen, die 2 Monate dauert. Ist eine Bindung dann von mindestens einer
        Partei immer
        noch unerwünscht, wird sie gelöst und ein neuer Meister gesucht
      3. Der Meister hat keinerlei Vorstrafen; die seltenen Ausnahmen können nur durch HM und HR
        beschlossen
        werden
      4. Meister und Schüler stehen keinesfalls in einem privaten Bindungsverhältnis
        zueinander
        (Familie, Partner/-in, Lebensgefährte/-in) – verlieben sich Meister und Padawan ineinander,
        muss die
        Bindung gelöst und ein neuer Meister gefunden werden
      5. Meister und Schüler harmonieren bestmöglich auf menschlicher Ebene
      6. Der Meister traut sich die Aufgabe zu, den Padawan auszubilden, der Padawan sieht sich in
        der Lage,
        dem Meister zu vertrauen und mit ihm gemeinsam zu lernen
      7. HM und HR segnen den Meister-Padawan Bund ab und sehen keine Problematik in der
        Ausbildung
    2. Ablauf und Aufbau
      1. Es gibt sieben zentrale Fächer, die für die Ausbildung zum Jediritter um Order of
        Jedi von
        grundlegender Bedeutung sind. Diese Fächer greifen in ihrer Thematik alle ineinander und
        sollen zum Ende
        hin ein klares Bild für den Padawan ergeben. Diese sind:
        • a) AG - Allgemeinbildung – Was man wissen muss, um sich in der Welt zurecht zu
          finden
          : Wissen
          ist Macht. Um die Welt um sich herum zu begreifen, sich im Alltag zurecht zu finden und
          Geschehnisse
          richtig einordnen zu können, ist ein gewisses Maß an Allgemeinbildung unabdingbar. Ein
          Grundverständnis
          der Bereiche Geschichte, Kultur, Politik & Gesellschaft, Naturwissenschaften & Technik und
          Sprachen
          gehört zur Basis eines wachen Geistes. Natürlich kann der Orden keine jahrelange
          Schulbildung ersetzen,
          jedoch ist es unser Bemühen, die Lust am Lernen bei jedem Schüler zu wecken und neue Zugänge
          zu den
          unterschiedlichen Fächern zu eröffnen.
        • b) DiKom- Diplomatie und Kommunikation – Die Kunst mit Menschen umzugehen:
          Diplomatie bedeutet
          nicht nur, geschickt Verhandlungen zu führen, sondern auch in kluger, freundlicher und
          vorausschauender
          Weise mit Menschen umzugehen. Der richtige Umgang mit Menschen unterschiedlichster
          Lebensauffassung und
          Herkunft ist von großer Wichtigkeit, wenn man sich für das Gute in der Welt einsetzen will.
          Der
          Kernpunkt Diplomatie soll außerdem durch Kenntnisse in menschlicher Psychologie ergänzt
          werden.
        • c) EWG – Erweiterung des Geistes: Seit jeher versucht der Mensch, die Welt, in der
          er lebt, zu
          verstehen. Das Fach „Erweiterung des Geistes“ soll das Verständnis unterschiedlicher
          Weltanschauungen,
          Philosophien und Religionen fördern. Die Auseinandersetzung mit den geschichtlichen
          Hintergründen und
          wie geistige Strömungen unsere Welt beeinflusst haben, gehört ebenso zum Lehrplan, wie das
          Entwickeln
          einer eigenständigen Weltanschauung und die Fähigkeit, diese glaubhaft zu vertreten. Die
          Schüler sollen
          zu aufmerksamen und verständnisvollen Zeitgenossen ausgebildet werden, die zu ihrer Meinung
          stehen.
        • d) KE - Körperliche Ertüchtigung – Training für Körper und Geist: „Mens sana in
          corpore sano“
          - „Ein gesunder Geist wohnt in einem gesunden Körper“. Schon die alten Römer wussten, dass
          körperliche
          Ertüchtigung zu einem gesunden Leben gehört. Doch nicht nur sportliche Betätigungen und
          Schwertkampf
          sollen im Zentrum dieses Faches stehen, sondern auch eine gesunde und ausgewogene Ernährung.
          Unsere
          Schwertkampfmeister und Köche stehen hier besonders in der Pflicht.
        • e) KREA - Kreativität – Die Fähigkeit, Neues zu denken und zu tun: Die Fähigkeit
          kreativ zu
          denken, Neues zu schaffen und sich selbst auszudrücken, zieht sich wie ein roter Faden durch
          die
          Geschichte der Menschheit. Kreativität zu fördern, bedeutet nicht nur, unsere Kultur zu
          bewahren und
          fortzuführen, sondern verleiht jedem Menschen, der über sie verfügt, Flügel und Kraft. Neben
          den schönen
          Künsten soll auch schöpferisches Denken, Problemlösung und Vorstellungskraft Teil des
          Lehrplans sein.
          Kreativität bedeutet nicht nur Kunstwerke zu schaffen, sondern auch Probleme auf
          unkonventionelle Weise
          anzugehen, Lösungswege zu finden und Neues zu denken.
        • f) SRF - Selbstreflexion - Die Kunst sich selbst zu begreifen: Die Fähigkeit, sich
          selbst zu
          begreifen, ein gesundes Selbstbewusstsein und innere Stärke zu entwickeln, gehört zu den
          zentralen
          Aufgaben eines jeden Menschen. Das Ziel dieses Faches soll es sein, reife Persönlichkeiten
          hervorzubringen, die mit ihren Stärken aber auch mit ihren Schwächen bewusst umgehen können
          und in der
          Lage sind, das Leben zu meistern. Die Schüler sollen lernen, wie man ein erfülltes Leben
          führt, sich
          selbst als Mensch wertschätzt und wie man diese Achtung und Wertschätzung seinen Mitmenschen
          zurückgeben
          kann.
        • g) UMAC - Umgang mit „Der Macht“ - „Die Macht“, "Gott", das „Qi“ oder wie auch
          immer: Es ist
          unsere Philosophie, dass es neben dem empirisch Nachweisbaren auch Dinge geben muss, die wir
          (noch)
          nicht erfassen und begreifen können. Dieses Fach widmet sich der Erforschung und dem Studium
          der ewigen
          Fragen: Wer sind wir? Wo kommen wir her? Hat uns jemand oder etwas erschaffen, sind wir ein
          Zufallsprodukt der Evolution oder Teil einer großen, universellen Energie? Was ist unser
          Geist, unsere
          Seele oder sind wir nur eine Ansammlung von Neuronen? Diese und viele andere Fragen werden
          hier
          erörtert.
    3. Der Ausbildungsvorgang für die Padawan ist in zwei Sektionen unterteilt:
      1. Allgemeine Ausbildung: Es gibt allgemeine Ordensaufgaben, die in einem eigens
        dafür
        eingerichteten Bereich gestellt werden. Ähnlich wie bei der Aspirantenausbildung werden
        diese Aufgaben
        absolviert und bei einem eigens dafür abgesprochenen Termin in der Gruppe besprochen. Die
        Aufgaben
        beschränken sich hier aber nicht mehr lediglich auf Schriftliches, sondern können auch
        anders umgesetzt
        werden.
      2. Individuelle Ausbildung: Meister und Padawan erhalten eigene Seminarräume, in
        denen der
        Meister auf den Padawan zugeschnittene Aufgaben stellen kann. Dieser Bereich ist
        ausschließlich für die
        Padawan und den Meister dieses Bundes und einen durch HM, HR und die Padawan bestimmten
        Vertrauensmeister einsehbar. Die individuelle Seite der Ausbildung kann der Meister frei
        gestalten, darf
        seinen Padawan aber niemals einer Gefahr oder unlauteren Situation aussetzen!

    TBC!

    Achtung: Die Aspirantenausbildung ist nun komplett, die
    Padawanausbildung
    wird aktuell erarbeitet, dieser Abschnitt verändert sich also noch.

  • Artikel 4 - Aufgaben und Bedeutung der verschiedenen Ränge

    § I) Die Ränge zeigen hauptsächlich, wer innerhalb der Struktur höhere Verantwortung
    trägt. Es
    handelt sich nicht um eine bedingungslose „Hackordnung“, auch, wenn Respekt höheren Rängen
    gegenüber
    selbstverständlich sein sollte; ebenso ist jedes Mitglied jeden Ranges gleichermaßen zu
    respektieren.
    Mitglieder, die einen höheren Rang einnehmen, haben zuvor die Ausbildung durchlaufen und
    Prüfungen
    bestanden und damit die entsprechende Kompetenz erlangt. Verantwortungsträgern obliegt die
    Aufgabe, die
    Geschicke des Ordens zuverlässig zu leiten, mit Außenstellen zu kommunizieren und die
    Sorgfaltspflicht
    Schutzbefohlenen gegenüber verantwortungsvoll zu erfüllen. Ein höherer Rang bedeutet in
    erster Linie
    höhere Verantwortung und muss daher verdient sein.
    1. Der Ephebus/Jüngling: ist das jüngste Ordensmitglied und – wie der Initiatus bzw.
      Aspirant –
      auch noch kein Vollmitglied. Er
      1. muss mindestens 13 Jahre alt sein; Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein
        Erziehungsberechtigter im
        Orden zugegen ist
      2. hat einen eigenen Bereich im Forum und eigens für sie ausgewählte Jünglingsbetreuer
      3. kann ab 16 einen Meister auswählen – Ausnahmen für einen früheren Zeitpunkt entscheiden
        HM und HR
      4. soll ab 16 die Aspirantenausbildung durchlaufen
      5. ist nicht berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren oder
        einzunehmen
      6. entrichtet die Hälfte des Mitgliederbeitrages
    2. Der Initiatus: ist das neuste Mitglied im Orden. Er
      1. hat eine vierwöchige Orientierungsphase
      2. hat die wenigsten Lese- und Schreiberechte
      3. kann nach dieser Phase den Antrag auf den Aspirantenstatus stellen
      4. kann den Orden noch ohne Ordensnamen betreten, muss aber spätestens vor der Erhebung zum
        Aspiranten
        einen passenden Namen gewählt haben
      5. ist nicht berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren oder
        einzunehmen
      6. entrichtet noch keinen Mitgliederbeitrag
    3. Der Aspirant: ist der erste Ausbildungsrang. Er
      1. soll erkennbares Interesse und Engagement zeigen
      2. hat erweiterte Lese- und Schreibrechte und kann bereits offiziell an Ordenstreffen
        teilnehmen
      3. kann die Grundausbildung des Ordens zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen
      4. kann nach erfolgreichem Abschließen der Aspirantenausbildung Padawan (in Ausnahmefällen:
        Novize) und
        damit Vollmitglied des Ordens werden
      5. kann bis zu zwei Jahren Aspirant bleiben und die Ausbildung 3 Mal wiederholen; danach
        muss
        entschieden werden, ob er abseits des Ritterweges im Orden verbleibt oder diesen verlässt
      6. ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen und zu nominieren
      7. entrichtet den halben Mitgliederbeitrag
    4. Der Padawan:ist das jüngste Vollmitglied des Ordens. Er:
      1. muss mindestens 18 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen
        werden müssen,
        ist eine Padawanschaft frühestens ab 16 möglich
      2. ist berechtigt und angehalten, mit einem Meister die Padawanausbildung zu absolvieren
      3. ist berechtigt, ordensinterne Aufgaben wie zB. die eines Jünglingsbetreuers,
        Bezirksrates,
        Rangsprechers oder Hilfsarchivars oder -chronisten zu übernehmen
      4. ist berechtigt, den Sapiens als Hilfssapiens bei der Ausbildung der Aspiranten zu
        unterstützen
      5. ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen und zu nominieren
      6. kann bei erfolgreichem Abschluss der Padawanausbildung ab 21 zur Ritterprüfung antreten
      7. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    5. Der Novize: wurde gemäß der
      Bekanntgabe
      des Hohen Rates vom 31.12.2021
      abgeschafft und damit aus dem Regelwerk
      gestrichen
    6. Der Ritter: ist ein vollausgebildeter Jedi und Rückgrat des Ordens. Er:
      1. wird von HM und HR berufen und durch den HM zum Ritter geschlagen
      2. muss mindestens 21 Jahre alt sein zum Datum seiner Rittererhebung, ideal ist ein Alter um
        die 25
      3. ist berechtigt und angehalten, die Ausbildung der Aspiranten als Sapiens und Padawan als
        Meister zu
        unterstützen; hierfür benötigt der Ritter eine Eignungsprüfung durch HM und HR; war der
        Betreffende
        zuvor bereits als Hilfssapiens tätig, kann seine Leistung in diesem Bereich als
        Bemessungsgrundlage
        herangezogen werden
      4. ist berechtigt, ordensinterne Aufgaben wie zB. die eines Jünglingsbetreuers,
        Padawanbetreuers,
        Bezirksrates, Verwaltungsrates, Ältestenrates, Rangsprechers oder Hilfsarchivars oder
        -chronisten zu
        übernehmen
      5. kann bei erfolgreicher Lehrprüfung einen Padawan annehmen
      6. ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren und bis zum
        Ältestenrat
        einzunehmen
      7. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    7. Der Meister: ist ein erfahrener Jedi und besonders im Ausbildungsbereich und den
      Verantwortungsrängen tätig. Er
      1. wird von HM und HR berufen
      2. muss mindestens 35 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen
        werden müssen,
        ist eine frühere Meisterschaft möglich
      3. muss zwei Padawan erfolgreich zum Ritterschlag geführt haben
      4. kann bis zu drei Padawan gemeinsam ausbilden
      5. er ist berechtigt und angehalten, die Ausbildung von Aspiranten, Padawan und ggf. Rittern
        als Sapiens
        und Mentor zu unterstützen
      6. ist berechtigt, alle ordensinternen Aufgaben zu übernehmen
      7. ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen, zu nominieren und bis zum
        Hohen Rat
        einzunehmen
      8. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    8. Der Großmeister: ist ein Ehrenrang, der bei besonderen Verdiensten um den Orden
      verliehen
      wird. Er
      1. soll mindestens 45 Jahre alt sein; in Ausnahmefällen, die durch HM und HR beschlossen
        werden müssen,
        ist eine frühere Großmeisterschaft möglich
      2. ist ein Vorbild – daher dürfen hier keine offenen Verwarnungen vorliegen und es muss
        nachvollziehbar
        sein, dass der Betreffende die Ideale des Ordens verinnerlicht hat
      3. hat ansonsten dieselben Rechte und Pflichten wie ein Meister
      4. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    9. Der Hochmeister: ist der Ordensvorsitzende, zu Beginn des Ordens sogar dessen
      Gründer. Er
      1. hat das letzte Wort bei allen Entscheidungen, wenn keine Einigung erzielt werden kann
      2. entspricht im Sinne des Ordensranges einem Meister und dessen Rechten und Pflichten
      3. hat die größte Verantwortung und Verpflichtung den Mitgliedern gegenüber
      4. hat einen ständigen Sitz im Hohen Rat
      5. beruft langfristige Mitglieder des Hohen Rates
      6. bestimmt seinen Nachfolger/seine Nachfolgerin nach gründlicher Abwägung selbst
      7. bewahrt den Geist, das Ziel und das Herz des Ordens
      8. ist ebenso dem Regelwerk und dem Kodex verpflichtet
      9. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    10. Das Jedicorps: ist der Rang des Jedi, der die Ausbildung zum Ritter nicht
      absolvieren konnte
      oder wollte. Ihm sind die unterstützenden Aufgaben im Orden vorbehalten. Er
      1. entspricht dem Mitgliederstatus eines Padawan ohne aktives, sowie passives Wahlrecht für
        den Hohen
        Rat
      2. kann Aufgaben wie öffentliches Archiv, Chronik und Bezirksrat übernehmen
      3. muss ebenso die Aspirantenausbildung erfolgreich abgeschlossen haben
      4. entrichtet den vollen Mitgliederbeitrag
    11. Der Parentibus: ist dazu da, um Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zu geben,
      sich unser
      Forum anzusehen und damit ein Bild davon zu bekommen, wo ihre Kinder registriert sind und
      was auf diese
      zukommt. So können sie direkt mit den Verantwortlichen des Ordens in Kontakt treten und
      bekommen das
      Geschehen aus erster Hand mit. Der Parentibus hat dieselben Forenrechte wie ein Aspirant
      ohne
      Ausbildungsberechtigung

    § II) Die Ämter und Aufgaben innerhalb des Ordens: können aufgrund ihres
    Verantwortungsgrades nur
    durch Vollmitglieder übernommen werden.
    1. Der Archivar: hat die Aufgabe, alte Themen in das Archiv zu verbringen und darauf
      zu achten,
      dass nicht ein und dasselbe Thema an mehreren Stellen gleichzeitig besprochen wird. Zudem
      arbeitet er
      mit dem Ordenschronisten zusammen. Diese Aufgabe erfüllt ein vom HR bestimmtes Mitglied
    2. Der Admin: hat dafür zu sorgen, dass das Forum des Ordens reibungslos läuft, der
      Server
      gewartet und alle technischen Belange sorgfältig behandelt werden. In Zusammenarbeit mit dem
      Hohen Rat
      nimmt er Änderungen vor und hält die Software auf dem aktuellen Stand. Technischen
      Empfehlungen und auch
      Notwendigkeiten soll er dem HR melden; diesen ist nach Möglichkeit Gehör zu schenken und
      eine Umsetzung
      herbeizuführen
    3. Der Ordenschronist: beschreibt sowohl die Geschichte des Ordens und die
      Ereignisse, die sich
      in und um ihn herum zutragen, als auch führt er eine Mitgliederstatistik, welche die
      einzelnen
      Mitglieder beschreibt und deren Werdegänge, weiters auch wer wessen Schüler/Meister war und
      welche
      Pfadwechsel es gab et cetera. Diese Aufgabe muss sowohl online als auch altmodisch in einem
      echten Buch
      getan werden. Dort sollen auch Bilder von dem jeweiligen Mitgliedern in der
      Mitgliederchronik zu finden
      sein, sowie Rangbeschreibungen usw. Es gibt zwei Chronisten, und jene werden von HR oder
      Orden selbst
      vorgeschlagen und gewählt.
    4. Der Schatzmeister: siehe Artikel 6
    5. Die Tempelwache: dient in erster Repräsentationszwecken bei den Zeremonien des
      Ordens. Es
      obliegt ihnen auch die Aufsicht offizieller Ordensveranstaltungen, u.a. Einhaltung von
      Hausordnungen,
      Beachtung von beispielsweise Waldbrandwarnungen u.ä. – ebenso soll die Tempelwache in der
      Lage sein,
      erste Hilfe leisten zu können. Entsprechend regelmäßig aufgefrischte Kurse sind für die
      Ausübung dieses
      Amtes Pflicht und dem HR jedes Jahr vorzulegen
    6. Die Ratsgremien: siehe Artikel 5
    7. Der Aequatius (Schlichter): wird, wie der Name schon sagt, gerufen, wenn es keine
      Aussicht
      mehr auf die Lösung eines Streits zwischen zwei oder mehr Parteien gibt. Er soll als
      Neutraler
      versuchen, zu vermitteln. Dies kann er auch dann tun, wenn es darum geht, ein Problem
      zwischen Schüler
      und Meister oder zwischen Mitglied und Rat zu lösen. Meistens findet man ihn in den Reihen
      des ÄR, aber
      es gibt auch jüngere Vertreter
    8. Der Nuntius/ Botschafter: siehe Artikel 4, § III
    9. Der Archiatros (Heiler): ist ein spezieller Weg, der nur an ausgebildete Mediziner
      (Nachweis
      an den HR ist zwingend notwendig!) vergeben werden kann. Vertreter dieses Weges können dann
      Rat und Tips
      geben, wie man zum Beispiel im Winter gesund bleibt und/oder wie man etwas für seine Fitness
      oder sein
      Seelenleben tun kann. Zusätzlich kann er sich um die Gesundheit von Ordensmitgliedern zB.
      auf
      Veranstaltungen und von armen Menschen bei Ordensaktionen kümmern.
    10. Der Weg des Scientus (Wissenssammler): ist oft deckungsgleich mit dem Archivar und
      jener, der
      alles Wissenswerte im wahrsten Sinne des Wortes sammelt und strukturiert, so dass man als
      Ordensmitglied
      daraus Nutzen ziehen kann. Er füllt das Archiv mit Wissenswertem zu vielen Bereichen
    11. Der Weg des Conflictatio (Ordenskampfmeister): kann nur aus ausgebildeten
      Kampfkünstlern
      heraus rekrutiert werden. Dazu muss dem HR ein offizielles Zertifikat vorliegen. Er ist
      dafür zuständig,
      die Ritter und Padawan in Verteidigungstechniken und Kampfsportarten zu schulen oder zu
      beraten, soweit
      das möglich ist. Padawan unter 18 dürfen an den Unterweisungen nur mit ausdrücklicher,
      schriftlicher
      Erlaubnis ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen
    12. Der Weg der Sapientes: ist ein verantwortungsvoller Weg innerhalb des Ordens, da
      es der
      Sapiens ist, der die Aspiranten in der Grundausbildung und die Padawan in den 7
      ordensrelevanten Fächern
      im Allgemeinbereich unterrichtet. Er unterstützt die Meister dabei, ihren Padawan diese
      essenziellen
      Unterrichtsfächer näher zu bringen und trägt damit entscheidend zum Erfolg der jungen
      Ritteranwärter
      bei. Gleichzeitig unterrichten die Sapientes auch die Aspiranten in der entsprechenden
      Ausbildung
      1. Der Account des Rates des Wissens: ist der Sammelaccount für die vertretenden
        Sapientes in
        Zusammenarbeit mit dem HR. Mit ihm posten die Sapientes Informationen, Aufgaben und
        Ergebnisse von
        Prüfungen und Umfragen. Alle befugten Sapientes haben Zugang zu dem Account - Aufgabe und
        Zweck des Rat
        des Wissens wird in Artikel 5 behandelt
    13. Der Weg der Legaten: hat einen eigenen Bereich im Orden, in dem dessen Mitglieder
      - im Namen
      des OOJ - karitative Dinge vollbringen dürfen/können. Daran können sich alle Vollmitglieder
      und ggf.
      Aspiranten beteiligen. Dazu kann man einen Antrag an den HR richten.
    14. Der Weg des Juris/Regelwerksgelehrte: wird von einem Mitglied des HR oder ein
      durch den HR
      bestimmter Ritter oder Meister gewählt, der sich sehr gut mit dem Regelwerk auskennt und
      dieses in
      Abstimmung mit HM und HR aktuell hält

    § III) Botschafter des Ordens und anderer Gruppierungen: dienen dazu, zu anderen
    Orden/Gruppen/Zirkeln Kontakt aufzubauen und ggf. eine Zusammenarbeit zu erwirken. Für
    Botschafter
    beider Seiten gilt:
    1. Ein Botschafter, welcher aus dem OOJ entsandt wird, muss mindestens den Status eines
      Ritters
      innehaben, da diese Aufgabe eine nicht unerhebliche Verantwortung mit sich bringt. Davon
      gibt es
      keinerlei Ausnahmen
    2. Es gibt zwei Stufen für Botschafter, die von anderen Gemeinschaften zum OOJ entsendet
      wurden:
      • a) Nuntius Novus: Dieser Botschafter hat sehr eingeschränkte Einsicht in den Orden
        und kann
        nur über seinen Bereich mit dem Orden kommunizieren
      • b) Nuntius Accredens: Dieser Botschafter genießt das Vertrauen des HM, des HR und
        des Ordens
        und es sind gemeinsame Aktionen geplant; seine Rechte entsprechen denen des Aspiranten ohne
        Ausbildungsberechtigung
    3. Botschafter, welche zu uns entsandt werden, haben ebenso den Ritterstatus oder etwas
      Vergleichbares
      vorzuweisen, da wir an jene dieselben Ansprüche stellen wie an die unseren
    4. Botschafter beider Stufen, welche bei uns zu Gast sind, können ihre Vereinigungen
      vorstellen und mit
      unseren Mitgliedern über jene diskutieren und sich austauschen
    5. Botschafter anderer Vereinigungen haben im OOJ kein wie auch immer geartetes Wahl- oder
      Mitbestimmungsrecht
    6. Für die Botschafter anderer Vereinigungen gelten dieselben Verhaltensregeln wie für
      Anwärter und
      Mitglieder
    7. Botschaftern anderer Vereinigungen ist es untersagt, aktiv Mitglieder abzuwerben. Wird
      ihnen das
      nachgewiesen, müssen sie den OOJ verlassen. Die Handlungsfreiheit unserer Mitglieder, sich
      andere
      Organisationen anzusehen, bleibt davon unangetastet; auch unsere Botschafter werden keine
      anderen
      Mitglieder aktiv abwerben
    8. Botschafter anderer Vereinigungen müssen keinen Mitgliederbeitrag entrichten

    § IV) Probezeiten für Rangaufstiege: Wird jemand um einen Rang erhoben, gilt eine
    Probezeit, in
    der die Eignung für den Rang bewiesen werden muss. Innerhalb dieser Probezeit ist es dem HR
    möglich,
    seine Entscheidung zur Rangerhebung auf Antrag eines Padawan, Ritters, Meisters oder
    Großmeisters mit
    einer einfachen Mehrheit rückgängig zu machen.
    1. Allgemeine Probezeit, Gründe und Folgen des Nicht-Bestehens
      1. Die Probezeit dauert im Allgemeinen 6 Monate, kann aber durch HM und HR verlängert werden
      2. Gründe für eine nicht bestandene Probezeit können sein:
        • a) Inaktivität
        • b) Verstoß gegen das Regelwerk
        • c) durch HR oder, bei Padawan und Novizen, durch Meister oder Mentor erkannte Defizite
      3. Folgen der nicht bestandenen Probezeit
        • a) Wird die Probezeit nicht bestanden, erfolgt eine Zurücksetzung in den vorherigen Rang,
          in dem die
          rangübliche Ausbildung erneut durchlaufen und zusätzlich gezielt an den erkannten und der
          Person zu
          nennenden Defiziten gearbeitet werden soll
        • b) In besonders schweren Fällen können Strafmaßnahmen gemäß Regelwerk zusätzlich
          angewendet werden
    2. Zusätzliche Regelung für die verantwortungsvollen Ränge Ritter und Meister
      1. die Probezeit für den Ritter und Meister beträgt 12 Monate
      2. Zusätzliche Folgen der nicht bestandenen Probezeit
        • a) ein in den vorherigen Rang zurückgesetzter Ritter kann seinen Padawan nicht mehr
          betreuen
        • b) ein in den Rang des Ritters zurückgesetzter Meister kann die überzähligen Padawan
          nicht mehr
          betreuen, der Padawan, der bereits am längsten bei ihm ist, bleibt unter seiner Obhut

  • Artikel 5 - Ratsstatuten generell und diverse Wahlen

    Temporär seit Gründung am 04.05.2021 gültig: Der HM
    wird zwei
    weitere Mitglieder in einen HR berufen, der diese Aufgaben wahrnimmt, bis genügend nach dem
    Regelwerk
    geeignete Mitglieder zur Verfügung stehen. Dieses Gremium übernimmt übergangsweise alle
    Aufgaben, welche
    im Folgenden genannt werden. Der Inhalt zum Rat des Wissens wird aktuell erstellt.

    Sobald die festgelegten Voraussetzungen für vollbesetzte Gremien eingetreten sind, wird
    Artikel 5
    gültig.



    § I) Die oberen Ratsgremien

    I. Der Hohe Rat

    1. Zusammensetzung des Hohen Rates
      1. Der Hochmeister und der Hohe Rat: dieses Gremium besteht aus einem dauerhaften
        Sitz (HM),
        langfristigen und kurzfristigen Sitzen und stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern,
        die
        mindestens den Rang eines Meisters bekleiden. (Anm.: Wurde man einmal Meister, ist
        man auch ohne
        Padawan ein solcher.) Ausnahmen zu dieser Regelung müssen mit einfacher Mehrheit im HR und
        Zustimmung
        des HM angenommen werden. Der HR bildet nach/mit dem HM die oberste Instanz im Orden
      2. Anzahl der Hohen Räte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) Bis 80 Mitglieder 5 Räte
        • b) Bis 500 Mitglieder 7 Räte
        • c) Bis 1000 Mitglieder 9 Räte
        • d) Ab 1000 Mitglieder 11 Räte
      3. Langfristige Sitze: gibt es in einem Verhältnis von 2:3. Jeder langfristige Sitz
        wird aufgrund
        von Verdiensten um den Orden und zur Wahrung des Grundgedankens auf 5 Jahre durch den
        Hochmeister
        vergeben. Diese Amtszeit kann auf Wunsch des Betreffenden und des HM verlängert werden,
        allerdings kann
        ein Misstrauensvotum gegen diese Räte eingebracht werden. (siehe Misstrauensvotum)
      4. Kurzfristige Sitze: werden durch die Vollmitglieder bestimmt und werden alle 2
        Jahre neu
        gewählt; sie stehen zu den langfristigen Sitzen in einem Verhältnis von 3:2. Vollmitglieder
        im Range des
        Meisters können ohne zeitliche Beschränkung für einen solchen Sitz wiedergewählt werden. Wer
        auf einem
        kurzfristigen Sitz ist, darf sich auch bei HM und HR für einen langfristigen bewerben. Wird
        der Kandidat
        durch HM und HR angenommen, wird für den freiwerdenden kurzfristigen Sitz eine Neuwahl
        eröffnet
      5. Verhältnis langfristiger und kurzfristiger Sitze im Hohen Rat:Das Verhältnis passt
        sich nach
        Größe des Ordens und damit des Hohen Rates folgendermaßen an:
        • a) Bei 5 Räten sind es höchstens 2 langfristige (Hochmeister + 1) und 3 kurzfristige
        • b) Bei 7 Räten sind es höchstens 3 langfristige (Hochmeister + 2) und 4 kurzfristige
        • c) bei 9 Räten sind es höchstens 4 langfristige (Hochmeister + 3) und 5 kurzfristige
        • d) bei 11 Räten sind es höchstens 5 langfristige (Hochmeister + 4) und 6 kurzfristige
    2. Ausscheiden aus dem Hohen Rat kann, wer:
      1. als langfristiger Rat durch HM oder HR oder durch ein Misstrauensvotum aus seinem Amt
        entfernt wird
      2. als kurzfristiger Rat nach 2 Jahren nicht wiedergewählt oder einem Misstrauensvotum aus
        seinem Amt
        entfernt wird
      3. durch einen Beschluss des HR, bei dem mindestens 2/3 für den Ausschluss stimmen, von
        seinem Posten im
        Hohen Rat abgesetzt wird
      4. einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe Misstrauensvotum)
      5. seinen Austritt aus dem Hohen Rat und/oder dem Orden bekannt gibt
      6. aus dem Orden ausscheiden muss
      7. aufgrun von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr
        ausüben kann
      8. eins mit der Macht wird
    3. Aufgaben des Hohen Rates und Misstrauensvotum:Der Hohe Rat ist immer ungerade
      besetzt, um
      entscheidungsfähig zu bleiben. Bei unbesetzten Sitzen bedeutet Stimmengleichheit, dass der
      Hochmeister
      eine Entscheidung trifft.
      1. Die Aufgaben:Dem Hohen Rat fallen die zentralen und wichtigsten Aufgaben im Orden
        zu. Der Hohe
        Rat
        • a) hat den Hochmeister als Ratsvorsitz in seinen Reihen
        • b) ist dem Schutz und dem Wohl aller Mitglieder verpflichtet
        • c) bearbeitet, beschließt und verkündet Anträge der Mitglieder
        • d) nimmt neue Mitglieder auf
        • e) beschließt Neuerungen des Regelwerks
        • f) nimmt Änderungen am Kodex vor, die durch alle Räte beschlossen und ggf. durch den
          Orden abgestimmt
          wurden
        • g) begleitet die Ausbildung
        • h) erstellt in Absprache mit Meister und Sapiens Prüfungen
        • i) prüft gemeinsam mit dem Meister Padawan auf Ritter und Ritter auf Meister
        • j) erhebt Mitglieder in höhere Ränge
        • k) verwaltet Padawan-Meister-Bindungen
        • l) beschließt und verwaltet gemeinsam mit dem Ältestenrat das Ausbildungssystem
        • m) ernennt Archivar und Schatzmeister
      2. Misstrauensvotum: Fällt ein Mitglied des Hohen Rates durch hoch ordensschädigendes
        oder
        unpassendes, bzw. menschenfeindliches Verhalten auf, kann dies zu einem Misstrauensvotum
        führen. In
        jedem Fall hat jedes davon betroffene Ratsmitglied Anspruch auf einen Fürsprecher und auf
        eine Anhörung,
        bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Begründung für ein solches Votum muss belegbar
        und
        nachvollziehbar sein. Antipathie reicht dafür nicht aus. Wenn ein Vollmitglied einem
        Mitglied des
        Ratsgremiums misstraut, kann dies an den Hochmeister gemeldet werden, der sich dessen im
        Notfall
        kurzfristig annehmen kann. Trotzdem muss der Betreffende angehört und fair behandelt und ein
        Votum
        eingeleitet werden; nur im Notfall kann der HM ein Ratsmitglied sofort des Sitzes entheben.
        Dieser muss
        gut begründet sein
        • a) Auf jeden Fall muss das daraus folgende oder autark gestellte Misstrauensvotum von
          mindestens 5
          Mitgliedern unterstützt werden und in einer ordensweiten Abstimmung von 2/3 des Ordens
          angenommen
          werden. HM, der HR und der ÄR als Mitgliedervertretung besprechen die Vorwürfe und stimmen
          dann über ein
          weiteres Vorgehen ab
        • b) Ein Misstrauensvotum kann auch den Hochmeister selbst betreffen, muss dann aber
          zusätzlich durch
          alle Räte einstimmig unterstützt werden
        • c) Grundsätzlich können ausschließlich Vollmitglieder einen Antrag auf ein
          Misstrauensvotum stellen.
          Anwärter, Jünglinge und Aspiranten sollen sich an den Ältestenrat wenden, wenn sie Bedenken
          und Hinweise
          haben, dass ein solches gerechtfertigt sei
        • d) Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen/ Mehrheiten erreicht, muss der
          Betreffende den HR
          verlassen und ist für zwei Jahre für eine erneute Teilnahme gesperrt
        • e) Werden die erforderlichen Grundvoraussetzungen/ Mehrheiten nicht erreicht, gilt das
          Votum als
          gescheitert
        • f) Ein Misstrauensvotum kann nur alle 6 Monate neu angestrengt und für denselben
          Sachverhalt nur zwei
          Mal wiederholt werden
    II. Der Rat des Wissens

    - wird aktuell erarbeitet -

    § II) Weitere Ratsgremien: Im Orden gibt es drei weitere Ratsgremien neben dem Hohen
    Rat. Diese
    sind der Ältestenrat (ÄR), der Verwaltungsrat (VR) und des Bezirksrat (BR). Diese
    unterstützen HM und HR
    in verschiedenen Bereichen des Ordens.
    1. Zusammensetzung des Ältestenrates
      1. Der Ältestenrat: besteht in der Regel aus Vollmitgliedern über 45, kann von Ritter
        aufwärts
        besetzt werden und ist immer ungerade in der Anzahl, um entscheidungsfähig zu bleiben. Bei
        unbesetzten
        Sitzen bedeutet Stimmengleichheit eine Ablehnung des Antrags. Er ist die zweithöchste
        Instanz im Orden.
      2. Anzahl der Ältestenräte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) bis 80 Mitglieder: 3 Ältestenräte
        • b) bis 500 Mitglieder: 5 Ältestenräte
        • c) bis 1000 Mitglieder: 7 Ältestenräte
        • d) ab 1000 Mitglieder: 11 Ältestenräte
      3. Beschreibung des Ältestenrates: Er ist ein Gremium, das sich aus den
        Ordensältesten vom Stande
        eines Ritters aufwärts zusammensetzt und dient als Sicherheitsnetz bei wichtigen
        Entscheidungen durch HM
        und HR und weitgreifenden Geschehnissen (Krisen o.ä.), sowie als Ansprechpartner für
        Tempelwache und
        Mitglieder. Durch seine Erfahrung ist dieser Rat auch Anlaufstelle, wenn man einfach
        Beratung braucht.
        Der Ältestenrat ist das Erfahrungspotenzial, das jede gut organisierte und langlebige
        Organisation
        braucht. Dessen essenzielle Aufgabe ist, den Orden in ruhigen Bahnen zu halten, sich um das
        Wohl aller
        Mitglieder zu bemühen und mit ihrem Erfahrungsschatz allen Anwesenden beratend oder auch
        handelnd zur
        Seite zu stehen
    2. Wahlmodalitäten für den Ältestenrat
      1. Die Wahlen:Das Gremium wird als Ganzes alle drei Jahre gewählt.
        • a) Aktiv wahlberechtigt sind alle Vollmitglieder des Ordens.
        • b) Wählbar sind Mitglieder ab dem Stand des Ritters von 45 Jahren aufwärts. In
          Ermangelung geeigneter
          Mitglieder kann das Wahlalter gesenkt werden und ein durch Reife geeignetes Mitglied in das
          Gremium
          gewählt werden.
        • c) In Ausnahmefällen kann sogar ein Novize in den Ältestenrat berufen werden, wenn er
          reif genug ist
          und ein Ritterschlag innerhalb einer Wahlperiode abzusehen ist.
        • d) Ein Mitglied des ÄR kann nicht gleichzeitig Hoher Rat oder Verwaltungsrat sein; in
          Ausnahmefällen
          können sich Bezirksratstätigkeit und das Amt im Ältestenrat überschneiden, das sollte kein
          Dauerzustand
          sein. Wer im ÄR Mitglied war, kann unabhängig davon auch für HR und VR kandidieren.
    3. Die Aufgaben des Ältestenrates sind breit gefächert. Er
      1. bestimmt einen Ratsvorsitzenden, der Mitlese- und Mitspracherecht in den Kammern des HR
        hat
      2. kann an den Sitzungen des HR teilnehmen; öffentlich immer, intern auf Ladung und wenn der
        ÄR es
        explizit wünscht
      3. hat Schlichterfunktion bei Streitigkeiten auf allen Ebenen
      4. hat Beraterfunktion bei wichtigen Entscheidungen
      5. ist Wächter der Jünglinge, Aspiranten und Padawan
      6. hat ein Vetorecht bei ordenszentralen Entscheidungen, die den Weg des Ordens nachhaltig
        negativ
        beeinflussen könnten. Dieses Veto muss gründlich belegt werden
      7. kann in wichtigen Fällen mit 2/3 Mehrheit einen Beschluss vom HR neu diskutieren lassen,
        und in
        existenziellen Fällen muss die absolute Mehrheit im ÄR erreicht werden
      8. kann immer mitreden, wenn etwas Wichtiges ansteht, soll die Arbeit des HR aber nicht
        willkürlich
        blockieren
    4. Ausscheiden aus dem Ältestenrat:ist möglich, wenn
      1. das Mitglied nach 3 Jahren nicht wiedergewählt wird
      2. ein Mitglied durch einen 4/5 Beschluss des ÄR aus einem triftigen Grund aus dem Rat
        entfernt wird.
        Alle anderen Ältestenräte müssen für diesen Ausschluss stimmen und er muss ausreichend
        begründet werden
        vor HR und HM
      3. ein Mitglied einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe
        Misstrauensvotum)
      4. ein Mitglied seinen Austritt aus dem ÄR und/oder dem Orden bekannt gibt
      5. ein Mitglied aus dem Orden ausscheiden muss
      6. ein Mitglied aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt
        nicht mehr
        ausüben kann
      7. ein Mitglied eins mit der Macht wird
    5. Zusammensetzung des Verwaltungsrates
      1. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch Vollmitglieder gewählt und er ist
        ungerade besetzt,
        um entscheidungsfähig zu bleiben. Der Verwaltungsrat steht dem Bezirksrat und den
        Bezirkstribunen vor
        und beobachtet die Aktivität der Mitglieder.
      2. Anzahl der Verwaltungsräte gemessen an der Mitgliederzahl:
        • a) bis 80 Mitglieder: 3 Verwaltungsräte
        • b) bis 500 Mitglieder: 5 Verwaltungsräte
        • c) bis 1000 Mitglieder: 7 Verwaltungsräte
        • d) ab 1000 Mitglieder: 11 Verwaltungsräte
      3. Beschreibung des Verwaltungsrates: Mit Wachstum des Ordens wurde deutlich, dass es
        ein Organ
        geben muss, das sich allein dem Verwaltungsbereich des Ordens widmen soll. Dieser schließt
        im Normalfall
        Administration des Forums, Finanzen, Wahlvorgänge und Listenführung, sowie Termine und
        Mitgliederverwaltung mit ein. Der VR steht in engem Kontakt mit den Bezirksräten, die sie
        bei der
        Mitgliederverwaltung unterstützen. Er sorgt auch dafür, dass es im Orden regelkonform zugeht
        und man die
        Gesetze einhält, besonders im Datenschutzbereich und ähnlichem
    6. Wahlmodalitäten des Verwaltungsrates
      1. Die Wahlen:Das Gremium wird als Ganzes alle drei Jahre gewählt.
        • a) Wählbar sind Mitglieder ab dem Stand des Padawan ab 18 Jahren.
        • b) Ein Mitglied des VR kann nicht gleichzeitig Hoher Rat oder Ältestenrat sein; in
          Ausnahmefällen
          können sich Bezirksratstätigkeit und das Amt im Verwaltungsrat überschneiden, das sollte
          aber nicht
          Dauerzustand sein.
        • c) Wer im VR Mitglied und kein Padawan bzw. Novize ist, kann unabhängig davon auch für HR
          und ÄR
          kandidieren
    7. Die Aufgaben des Verwaltungsrates, der HR und ÄR unterstellt ist, sind
      1. organisatorisches und verwaltungstechnisches Zuarbeiten für HM, HR und ÄR
      2. Betreuung der JT-AG, welche die Jahrestreffen im Sommer und im Winter organisiert
      3. ordentliche Administration des Forums und aller technischen Additionen, bzw. arbeitet mit
        dem
        Chefadmin zusammen
      4. die Finanzen des Ordens; stimmt Anträge zu Finanziellem, die an ihn gehen, in Absprache
        mit dem HR
        und dem Schatzmeister ab
      5. Haftungsausschlüsse und Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten von
        minderjährigen
        Jahrestreffensteilnehmern vor dem Treffen einholen
      6. auf Treffen gemeinsam mit der Tempelwache regelkonformes Verhalten im Blick zu haben und
        ggf.
        durchzusetzen
      7. hat im Auftrag des HR sicher zu stellen, dass jemand, der Kampfkunst anbietet, auf diesem
        Bereich
        lehrberechtigt ist (Zertifikat!), und dass ein Ersthelfer samt Erste Hilfe Ausstattung vor
        Ort ist.
        Zudem müssen alle Teilnehmer entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen
        oder
        mitbringen
      8. ist das Verwaltungsorgan des bestehenden gesamten Regelwerkes und des Kodex
      9. begutachtet und verwaltet Entscheidungen des Bezirksrates
      10. ist für die Mitgliederverwaltung zuständig, gemeinsam mit dem Bezirksrat
      11. setzt alle Wahlen an
    8. Frühzeitiges Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat:Aus dem Verwaltungsrat ausscheiden
      kann, wer
      1. nach 3 Jahren nicht wiedergewählt wird
      2. durch einen 4/5 Beschluss des Verwaltungsrates aus einem triftigen Grund aus dem Rat
        entfernt wird.
        Alle anderen Verwaltungsräte müssen für diesen Ausschluss stimmen und er muss ausreichend
        begründet
        werden vor HR und HM
      3. ein Mitglied einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe
        Misstrauensvotum)
      4. seinen Austritt aus dem Verwaltungsrat und/oder dem Orden bekannt gibt
      5. aus dem Orden ausscheiden muss
      6. aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr
        ausüben kann
      7. eins mit der Macht wird
    9. Zusammensetzung des Bezirksrates
      1. Der Bezirksrat setzt sich aus den Tribunen der 5 Ordensbezirke zusammen, werden durch
        alle Mitglieder
        des Bezirks ab Aspiranten vorgeschlagen und rekrutiert sich aus Vollmitgliedern des Bezirks
        ab Padawan
        aufwärts ab 18.
      2. Anzahl der Bezirksräte gemessen an der Bezirkszahl:
        • a) Süd: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • b) Nord: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • c) West: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • d) Mitte: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
        • e) Ost: 1 Bezirkstribun, ab 100 Mitgliedern mit Stellvertreter
      3. Beschreibung des Bezirksrates: Der Orden ist aufgeteilt in 5 Bezirke: Süd, Nord,
        Ost, West und
        Mitte. Jeder Bezirk hat mindestens einen Tribun, der sich um seinen Bereich kümmert. Der
        Bezirksrat ist
        dazu gedacht, Verantwortung an die Mitglieder abzugeben und mehr Beweglichkeit in den
        einzelnen Bezirken
        zu ermöglichen. Jeder Bezirk kann einen Bezirksrat stellen
    10. Wahlmodalitäten des Bezirksrates:
      1. Die Wahlen: Das Gremium wird alle 2 Jahre gewählt.
        • a) Wählbar ist jedes volljährige Vollmitglied
        • b) übersteigt Anzahl eines Bezirks die 100 Mitglieder, ist ein zweiter Tribun als
          Vertreter und
          Unterstützer zu wählen
        • c) Aus den Tribunen soll dann jeweils ein Ratsmitglied ausgewählt werden, das in den BR
          geht
        • d) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Bezirks ab dem Aspiranten aufwärts, die
          anderen aktiven
          Bezirksräte, sowie HM und die Mitglieder von HR, ÄR und VR
    11. Die Aufgaben des Bezirksrates, der HR, VR und ÄR unterstellt ist, sind
      1. ist hauptsächlich dem VR direkt unterstellt und arbeitet diesem zu
      2. kümmert sich um die Mitgliederverwaltung mit dem VR
      3. achtet auf die Aktivität der Mitglieder in seinen Bezirken
      4. organisiert die Bezirkstreffen gemeinsam mit dem Schatzmeister
      5. muss, wie der VR, Haftungsausschlüsse und Einverständniserklärung der
        Eltern/Erziehungsberechtigten
        von minderjährigen Treffens Teilnehmern einholen
      6. hat auf die Sicherheit der Mitglieder auf den Treffen zu achten
      7. hat sicher zu stellen, dass jemand, der Kampfkunst anbietet, auf diesem Bereich
        lehrberechtigt ist
        (Zertifikat!), und dass ein Ersthelfer samt Erste Hilfe Ausstattung vor Ort ist. Zudem
        müssen alle
        Teilnehmer entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt bekommen oder mitbringen
      8. hat - anders als der Ältestenrat - keinen Zugang zu internen Bereichen des Hohen Rates
      9. hat Zugang zum Bereich des Verwaltungsrates
      10. trägt Anliegen seines gesamten Bezirkes dem Hohen Rat vor, auch Konflikte sollte zuerst
        der
        Bezirksrat - wenn nötig mit Hilfe des Ältestenrates - zu lösen versuchen, dann kommt erst
        der Hohe Rat
        in Frage
    12. Frühzeitiges Ausscheiden aus dem Bezirksrat:Aus dem Bezirksrat ausscheiden kann,
      wer
      1. nach 2 Jahren nicht wiedergewählt wird
      2. seinen Austritt aus dem Bezirksrat und/oder dem Orden bekannt gibt
      3. aus dem Orden ausscheiden muss
      4. aufgrund von Fehlverhalten oder Inaktivität vom Hohen Rat des Postens enthoben wird
      5. ein Mitglied einen Misstrauensantrag durch fünf Ordensmitglieder erhält (siehe
        Misstrauensvotum)
      6. aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Unpässlichkeiten sein Amt nicht mehr
        ausüben kann
      7. eins mit der Macht wird
    § III) Rangsprecher: der Vollmitglieder werden einmal im Jahr bestimmt. Sie
    1. vertreten ihre Ranggruppe ggf.bei Sitzungen mit dem HR oder den Sapiens
    2. sind Ansprechpartner für ihre Rangmitglieder, wenn diese Kummer oder Beschwerden haben
    3. helfen ggf. bei Ausbildungsfragen
    4. die jeweilige Gruppe "Jünglinge/Padawan, Ritter, Meister" nominiert und wählt ihre
      Sprecher selbst
      wurden die Sprecher gewählt, bestimmen sie untereinander, wer erster, zweiter oder sogar
      dritter
      Sprecher ist
    5. bei den Padawan entscheiden die drei gewählten Sprecher, wer von ihnen der
      Jünglingssprecher ist
      zurücktreten kann ein Sprecher jederzeit, auch kann er durch den Hohen Rat aus seinem Amt
      geholt werden;
      wenn das passiert, muss eine Nachwahl des Amtes stattfinden
    § IV) Abgabe anderer Ämter: Die Amtszeit eines Admins /Chronisten /Archivars
    /Schatzmeisters
    endet, wenn
    1. der Hochmeister dies vorgibt
    2. der Hohe Rat solches durch Mehrheitsbeschluss bestimmt
    3. der/die Betreffende das Amt aufzugeben wünscht
    4. der/die Betreffende den Orden verlässt
    § V) Antragsformalien

    Anträge aller Art, sowie Abstimmungsergebnisse und Entscheidungen zu ihnen sind im Forum
    schriftlich
    festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch eine nachträglich
    erfolgte
    Dokumentation innerhalb einer Woche nachvollziehbar festgehalten wurden. Absprachen und
    Anträge, die
    nicht schriftlich im Forum gespeichert wurden, sind hinfällig.

    Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschrift sind Antragssteller und Antragsempfänger
    gleichermaßen.

  • Artikel 6 - Beitragsregelung und Ordensfinanzen

    § I) Der Mitgliedsbeitrag: ist ein festgelegter Betrag, der durch die Organisation
    Order of Jedi
    zum Wohle der Gemeinschaft und Erhaltung der Ordensinfrastruktur erhoben wird.
    1. Nutzung
      1. die laufenden Kosten des Forums und ggf. später die laufenden Kosten aller durch den
        Orden
        verwalteten Einrichtungen zu decken.
      2. finanzschwache Ordensmitglieder zu unterstützen
      3. karitative Projekte zu finanzieren
    2. Höhe, Verwendung und Änderungen
      1. Änderungen
        • a) Der Mitgliedsbeitrag wird nach gemeinsamer Diskussion durch eine absolute Mehrheit der
          abstimmenden Vollmitglieder beschlossen.
        • b) Sind von dem Beitrag auch Personen betroffen, die keine Vollmitglieder sind, muss
          diesen zuvor die
          Gelegenheit gegeben werden, mit einem unverbindlichen Votum Stellung zu nehmen.
        • c) Eine Änderung des Beitrags kann frühestens 6 Monate nach der Abstimmung in Kraft
          treten
      2. Beitragshöhe und Verwendungen (Stand 04.05.2021)
        • a) Beitragshöhe Vollmitglied 25,00 € pro Jahr
        • b) Beitragshöhe minderjährige Vollmitglieder ab 16 Jahren 15,00 € pro Jahr
        • c) Beitragshöhe für volljährige Aspiranten 15,00 € pro Jahr
        • d) Verwendet wird der Beitrag
          • I) zur Aufrechterhaltung der Ordensinfrastruktur (Forum, Add-Ons, etc.)
          • II) zur Unterstützung von bedürftigen Mitgliedern
    3. Fälligkeit und anteilige Beiträge
      1. Der Beitrag ist einmal im Jahr zum 1. Januar fällig
      2. Rückkehrer entrichten je nach Monatsanzahl nach der Rückkehr einen anteiligen Betrag.
        Dieser
        berechnet sich aus dem für den Rang, den der Betroffene bei seiner Rückkehr hat,
        festgesetzten
        Mitgliedsbeitrag multipliziert mit einem Zwölftel der Anzahl der im laufenden Geschäftsjahr
        verbleibenden vollständigen Monate
    4. Beitragsrückstand: Wer mit Zahlungen ohne Begründung und Rückmeldung
      1. 1 Monat im Rückstand ist, wird als Debitor eingestuft
      2. 3 Monate im Rückstand ist, wird gesperrt
      3. Bei Begleichung des Rückstandes wird das Forenkonto wieder geöffnet
    5. Unterstützung und Rückerstattung:Mitglieder, die sich in einer schwierigen
      finanziellen Lage
      befinden, können eine Reduzierung ihres Beitrags oder eine Befreiung davon beim HR
      beantragen. Dieser
      Antrag
      1. muss bis spätestens 30. November – entweder im Forum im HR-Antragsbereich oder über das
        Forennachrichtensystem an den HR – gestellt werden
      2. muss ausführlich und nachvollziehbar begründet sein
      3. wird vom HR mit einfacher Mehrheit beschlossen
      4. Mitglieder können in einer schwierigen Lage finanzielle Hilfen beim HR beantragen.
      5. muss abgelehnt werden, wenn dadurch der zur freien Verfügung stehende Betrag unter 100€
        fällt
      6. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages wird in jedem Fall ausgeschlossen
    § II) Die Schatzmeister: werden durch HM und HR berufen. Alle 4 Jahre werden sie
    durch eine
    einfache Mehrheit der Vollmitglieder im Amt bestätigt. Das Amt kann nur von volljährigen
    Vollmitgliedern
    ausgeübt werden.
    1. Pflichten: Sie sind verpflichtet
      1. die Vollmitglieder jeden 3. Monat über die aktuelle finanzielle Situation des Ordens zu
        informieren
      2. die Vollmitglieder innerhalb von 2 Wochen über besondere/außergewöhnliche Ereignisse,
        welche die
        Finanzen betreffen, zu informieren
      3. einmal im Jahr einen ausführlichen Jahresbericht vorzulegen, der auch im Forum zu
        dokumentieren ist
      4. im letzten Monat des Geschäftsjahres dem HR, VR und ÄR einen Finanzplan für das kommende
        Jahr
        vorzulegen
      5. die Buchhaltung nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung zu führen
      6. Sachwerte des Ordens zu verwalten und aufzubewahren
      7. innerhalb von 2 Wochen auf Anfragen der Mitglieder genaue Auskünfte über die Finanzen zu
        geben.
        Hierbei muss beachtet werden, dass sensible, personenbezogene Informationen HR, VR und ÄR
        vorbehalten
        sind und nicht veröffentlicht werden dürfen.
      8. Bei schweren Pflichtverletzungen können die Schatzmeister durch eine absolute Mehrheit
        der Mitglieder
        des HR, VR und ÄR ihres Amtes enthoben werden
    2. Rechte: Sie haben das Recht
      1. an allen die Finanzen des Ordens betreffenden Sitzungen und Besprechungen sämtlicher
        Gremien
        teilzunehmen und beratend an den Entscheidungen mitzuwirken
      2. bei allen die Finanzen des Ordens betreffenden Beschlüssen sämtlicher Gremien ein Veto
        einzulegen,
        wenn sie die finanzielle Integrität des OOJ gefährdet sehen oder einen Missbrauch der Gelder
        des OOJ
        vermuten
    § III) Entscheidungen über die Mittel des Ordens: trifft der HR mit einfacher
    Mehrheit. Auch der
    HM kann im Notfall eine Hilfe beschließen. Grundsätzlich aber gilt
    1. Entscheidungen und Beschlüsse in Bezug auf die Finanzen des Ordens haben keine
      Gültigkeit, wenn nicht
      mindestens ein Schatzmeister dazu Stellung bezogen hat
    2. Die Schatzmeister haben zwar nur eine beratende Funktion, aber sie können informieren und
      Vorschläge
      machen. Eine eigene Entscheidungsbefugnis haben sie nicht, aber sie können im Notfall ein
      Veto einlegen,
      wenn die Entscheidung den Orden finanziell gefährdet
    3. Wenn ein Schatzmeister gegen einen Beschluss sein Veto eingelegt hat, kann dieser nicht
      umgesetzt
      werden. Der HR oder der HM kann nur dann erneut darüber entscheiden, wenn
      1. entsprechende Änderungen vorgenommen wurden
      2. sich die finanzielle Situation des OOJ grundlegend verändert hat

  • Artikel 7 - Weitere Regelungen

    §I) Regelwerksänderungen - Vorgehen und Dokumentation

    Wird die Änderung einer Regel beschlossen, egal ob Umformulierung, Aufhebung oder
    Konkretisierung, hat
    der Hohe Rat bzw. der Hochmeister diese Änderung innerhalb von vier Wochen ab
    Ratsbeschluß/Verkündung
    umzusetzen, sonst gilt sie auch ohne Festschreibung im Regelwerk. In diesem Artikel werden
    auch etwaige
    Änderungen dokumentiert, sowie entsprechende Bekanntgaben verlinkt.

    Anmerkung: Werden weitere Regelungen im Laufe des Wirkens im Orden nötig,
    können diese
    unter Artikel 7 ergänzt oder bei Bedarf im Regelwerk verändert werden. Diese Änderungen
    müssen durch HM
    und HR zertifiziert, abgestimmt und unter Artikel 7 dokumentiert sein.



    Stand: 01.01.2022

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Huka Wanagi
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