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Du suchst nach einem realen Jediorden, der die Philosophie der Jedi realistisch und bodenständig lebt? Hier bist Du richtig! Schau gerne rein.
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Er ist das jüngste Ordensmitglied und – wie der Initiatus bzw. Aspirant – auch noch kein Vollmitglied und muss bei Aufnahme mindestens 13 Jahre alt sein; Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter im Orden zugegen ist. Es gibt einen eigenen Bereich im Forum und eigens für sie ausgewählte Jünglingsbetreuer. Sobald ein Jüngling 16 ist, kann er einen Meister auswählen. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn der Hohe Rat das so entscheidet. Ab diesem Alter soll ein Jüngling dann auch die Aspirantenausbildung durchlaufen, damit er zum Padawan aufsteigen kann.
Ein Anwärter ist das neuste Mitglied im Orden und hat eine vierwöchige Orientierungsphase, in der er sich im Orden umsehen und für sich entscheiden kann, ob das Ganze etwas für ihn ist. In dieser Zeit haben auch Hochmeister und Hoher Rat die Möglichkeit, den Neuling kennenzulernen, um eine gute Grundlage für später zu erhalten. Wenn beide Seiten zu der Erkenntnis gekommen sind, dass der Orden das Richtige für den Initiatus ist, kann dieser einen Antrag auf den Aspirantenstatus stellen, um die Grundausbildung zu machen. Der Initiatus kann den Orden noch ohne Ordensnamen betreten und sich umsehen, muss aber spätestens vor der Erhebung zum Aspiranten einen passenden Namen gewählt haben, da dieser ein zentraler Teil der Ordensidentität und Symbol des Weges zu sich selbst ist.
Dieser Status ist ein entscheidender, denn er ist der erste Ausbildungsrang. Es ist wünschenswert, dass ein Aspirant erkennbares Interesse und Engagement zeigt, denn die Ausbildung ist die Grundlage für den weiteren Weg zum Jediritter. Er kann bereits offiziell als Mitglied an Ordenstreffen teilnehmen und kann bei internen Veranstaltungen dabei sein. Er ist berechtigt, die Grundausbildung des Ordens zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen und kann kann nach erfolgreichem Abschließen der Aspirantenausbildung Padawan (in Ausnahmefällen: Novize) und damit Vollmitglied des Ordens werden. Diese Ausbildung dauert ein wenig über ein Jahr und ist dazu da, alle Beteiligten auf den gleichen Stand zu bringen, bevor es tiefer in die Materie geht. Man kann bis zu zwei Jahren Aspirant bleiben und die Ausbildung 3 Mal wiederholen; danach muss entschieden werden, ob er abseits des Ritterweges im Orden verbleibt oder diesen verlassen will.
Der Lernende ist, sofern er Padawan und nicht Novize wird, das jüngste Vollmitglied des Ordens. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein und kann nur in Ausnahmefällen, ab 16 Padawan bei einem Meister werden. Ein Padawan ist berechtigt, mit einem geeigneten Meister gemeinsam die Padawanausbildung zu absolvieren und kann bereits ordensinterne Aufgaben wie zB. die eines Jünglingsbetreuers, Bezirksrates, Rangsprechers oder Hilfsarchivars oder -chronisten übernehmen. Zudem kann ein Padawanschüler die Sapiens als Hilfssapiens bei der Ausbildung der Aspiranten unterstützen und ist berechtigt, wählbare Sitze in Gremien des Ordens zu wählen und zu nominieren. Ab 21 Jahren kann er bei erfolgreichem Abschluss der Padawanausbildung zur Ritterprüfung antreten, wenn sein Meister ihn dafür als bereit betrachtet. Der Novize entspricht grundsätzlich dem Padawan, aber er ist ein Ausnahmerang, der älteren Aspiranten zugesprochen wird, wenn er sich als reif genug gezeigt hat, ohne einen Meister die Padawanausbildung erfolgreich zu durchlaufen; dies muss durch den Hohen Rat entschieden werden und der Betreffende muss mindestens 30 Jahre alt sein. Er kann dieselben Aufgaben wie ein Padawan übernehmen, aber kann zusätzlich noch Padawanklassen nach Absprache mit den Sapiens lehren. Sobald die Sapiens den Novizen als bereit erachten, kann er zur Ritterprüfung antreten.
Der Ritter ist ein vollausgebildeter Jedi und das Rückgrat des Ordens. Er wird von seinem Meister zur Prüfung vorgeschlagen und bei Bestehen durch den Hohen Rat berufen und durch den Hochmeister zum Jediritter geschlagen. Der Betreffende muss mindestens 21 Jahre alt sein zum Datum seiner Rittererhebung, ideal ist allerdings ein Alter um die 25 herum, da manch ein Ritter zuvor noch schulische Herausforderungen und Studienbeginne zu bestehen hat. Der Ritter ist dazu angehalten, die Ausbildung der Aspiranten als Sapiens und die der Padawan als Mentor für einen ebensolchen zu unterstützen; diese werden dann von ihren Padawan ebenso als Meister angesprochen, aber der Titel des Meisters selbst hat noch einmal andere Voraussetzungen. Auf alle Fälle sind Ritter berechtigt, ordensinterne Aufgaben zu übernehmen und kann bei erfolgreicher Lehrprüfung einen Padawan annehmen. Er kann auch einem Novizen als Ansprechpartner zur Seite gestellt werden, wenn dieser das wünscht.
Ein Meisterrang wird von jenen eingenommen, die erfahrene Jedi und besonders im Ausbildungsbereich und den Verantwortungsrängen tätig sind. Meister werden durch den Hohen Rat berufen; der Hochmeister und alle anderen Vollmitglieder können ein geeignetes Mitglied auch zu dieser Erhebung vorschlagen. Die Entscheidung trifft dann der Hohe Rat. Ein Meister muss mindestens 35 Jahre alt sein und muss zwei Padawan vor der Erhebung erfolgreich zum Ritterschlag geführt haben. Wenn ein Ritter zum Meister wird, kann dieser bis zu drei Padawan gemeinsam ausbilden, muss dies aber nicht. Oft unterstützen sie die Ausbildungsbemühungen der Sapiens für Aspiranten und haben meistens mindestens einen Padawan, auch, wenn das keine Pflicht ist. Das Entscheidende am Meisterrang ist, dass dieser berechtigt ist, Mitglieder für den Hohen Rat zu stellen, da sie bewiesen haben, dass sie Verantwortung tragen können und die Grundsätze des Ordens im Herzen tragen.
Dies ist ein Ehrenrang, der bei besonderen Verdiensten um den Orden verliehen wird. In der Regel ist ein Träger dieses Ehrenranges mindestens 45 Jahre alt, aber da besondere Verdienste kein Alter kennen, ist auch eine frühere Großmeisterschaft möglich. Ein solches Mitglied ist ein Vorbild – daher sollte es nachvollziehbar sein, dass der Betreffende die Ideale des Ordens verinnerlicht hat und als ein Vorbild für Jüngere und Neulinge dienen kann. Ansonsten hat ein Großmeister dieselben Rechte und Pflichten wie ein Meister und kann ebenso in den Hohen Rat berufen oder gewählt werden.
Die Person, welche diesen Rang einnimmt, ist der Ordensvorsitzende, zu Beginn des Ordens war, bzw. ist er sogar dessen Gründer. Er hat das letzte Wort bei allen Entscheidungen, wenn in einer Sache keine Einigung erzielt werden kann und die Auseinandersetzung unlösbar erscheint. Allerdings ist er kein unantastbarer Alleinherrscher, er entspricht im Sinne des Ordensranges einem Meister und hat dessen Rechten und Pflichten. Er ist ebenso an den Kodex und das Regelwerk gebunden und sollte von allen derjenige sein, der am wenigsten andere "beherrschen" will. Denn diese Aufgabe erfordert das höchste Maß an Verantwortung, Weitsicht und Güte, auch, wenn manchmal schwere Entscheidungen getroffen werden müssen. Wer dieses Amt innehat, darf sich nicht mit einem Sonnenkönig verwechseln, ganz im Gegenteil. Er ist für alle da, kümmert sich, wenn es brennt und steht in der Schusslinie, wenn es Ärger gibt; er hat die größte Verantwortung und Verpflichtung den Mitgliedern gegenüber. Weiter hat er deshalb einen ständigen Sitz im Hohen Rat und beruft langfristige Mitglieder in denselben. Der Hochmeister bestimmt seinen Nachfolger/seine Nachfolgerin nach gründlicher Abwägung und Gesprächen mit Vertrauten selbst und bewahrt den Geist, das Ziel und das Herz des Ordens.